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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR STEUERBERATER
Gültig ab 01.01.2021

§ 1 Vertragsdauer

Der Vertrag gilt ab dem Datum der Unterschrift der Einverständniserklärung für unbestimmte Zeit bzw. ab dem Datum der Übermittlung einer Rechnung des Auftragnehmers inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. 

§ 2 Vergütung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bemisst sich die Vergütung des Auftragnehmers für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG nach der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktuellen Fassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).  

(2) Tätigkeiten, die nicht zu den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters nach § 33 StBerG gehören, werden mit den vereinbarten Stundensätzen zzgl. Auslagenersatz und Umsatzsteuer vergütet.  

(3) Die Vereinbarung einer höheren oder niedrigeren als der gesetzlichen Vergütung in Textform ist möglich (§ 4 Abs. 4 StBVV).  

§ 3 Haftung, Gewährleistung, Nachbesserung

(1) Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.  

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und Dritte auf Ersatz eines durch Fahrlässigkeit verursachten Vermögenschadens wird auf 4.000.000 € (in Worten: vier Millionen Euro) begrenzt.  

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses an. Sie gilt ferner auch für den Fall, dass sich der Umfang des im Vertrag übernommenen Auftrags durch künftige Aufträge erweitert.  

(4) Der Auftraggeber hat gegen den Auftragnehmer einen Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Er hat dem Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.  

(5) Eine Aufzeichnung jedweder mündlicher/telefonischer Kommunikation ist explizit untersagt.

§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber gemäß Art. 13, 14 DSGVO über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in einem gesonderten Informationsschreiben als Anlage („Schreiben zur Erfüllung der Informationspflichten bei Mandatsbeginn (aufgrund Art. 13, 14 DSGVO)“) zu diesem Steuerberatungsvertrag.  

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter (auch freie) und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere Daten verarbeitende Unternehmen) heranzuziehen.  

(3) Eine Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungs-audits in der Kanzlei des Auftragnehmers erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine Handakte genommen wird.  

(4) Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung seiner Vergütung in Verzug geraten, erteilt er dem Auftragnehmer sein Einverständnis dazu, sich zur Durchsetzung der Forderung der Hilfe Dritter, insbesondere eines Inkassounternehmens oder einer Verrechnungsstelle zu bedienen und an diesen Dritten die Forderung abzutreten oder zur Einziehung zu übertragen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall gesetzlich (§ 402 BGB) bzw. vertraglich verpflichtet, dem neuen Gläubiger oder dem Einziehungsermächtigten die Information zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die dieser benötigt, um die Forderung geltend zu machen.  

(5) Wird im Rahmen der elektronischen Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder sonstigen Dritten (z.B. Kreditinstituten) die Übermittlung von Daten nicht durch eine geeignete Verschlüsselung geschützt, besteht die grundsätzliche Gefahr, dass Daten von Dritten abgefangen und gelesen werden können.  

In Kenntnis dieser Gefahr wünscht der Auftraggeber, gleichwohl die elektronische Korrespondenz mit dem Auftragnehmer und die gegenseitige Übermittlung von Daten, die keinen Drittbezug haben (z.B. Lohndaten), per E-Mail ohne weitere Sicherungsmaßnahmen. Dies gilt auch für die elektronische Übermittlung der Rechnung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verzichtet auf eine unterschriebene Rechnung in Schriftform.  

Der Auftragnehmer darf sensible Daten (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen) an und von Dritte/n, mit denen der Auftraggeber in Geschäftsbeziehung steht (z.B. Kreditinstitute) unverschlüsselt versenden oder von diesen empfangen, wenn die Übermittlung oder der Empfang vom Auftrag umfasst ist. Soweit Daten Dritter betroffen sind (z.B. Lohndaten) erfolgt grundsätzlich kein unverschlüsselter Versand.  

(6) Der Auftraggeber kann die Einwilligung nach § 4 Abs. 2, 3, 4 und 5 jederzeit widerrufen.   

§ 5 Mitwirkungspflichten 

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat dem Auftragnehmer die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Daten unaufgefordert und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.   

§ 6 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.  

(2) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.  

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.  

(4) Der Auftragnehmer ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).  

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (per Brief oder E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.  

 

kwpartners | Steuerberatungsgesellschaft mbH 

Wilhelmstr. 28 

53111 Bonn 

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