Allgemeine Auftrags- und Honorarbedingungen von kwpartners.tax Steuerberatungsgesellschaft mbH
1. Einleitung
1.1 Transparente Preise
Als Steuerberatungsgesellschaft rechnen wir grundsätzlich nach dem Vergütungsrecht für Steuerberater (Steuerberatervergütungsverordnung - „StBVV“) ab. Bei umfassenden Beratungsprojekten rechnen wir sämtliche Beratungsleistungen grundsätzlich auf Basis vorab vereinbarter Fixhonorare ab. Dadurch schaffen wir volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.
1.2 Vorschüsse
Mit angemessenen Vorschüssen zu arbeiten, entspricht den Pflichten einer vernünftigen Geschäftsführung, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen. Dies empfehlen wir all unseren Mandanten. Bei Beratungsprojekten rechnen wir vor Beginn der Bearbeitung einen Vorschuss in Höhe von mind. 50% des vollständigen Fixhonorars ab. Bei Mandanten, welche außerhalb Deutschlands ansässig sind bzw. dies binnen der nächsten ca. 18 Monaten beabsichtigen, behalten wir uns vor, einen Vorschuss von 100% des vollständigen Fixhonorars abzurechnen bzw. unangekündigt weitere Vorschüsse zu stellen, sobald 75% der bisherigen Vorschüsse aufgebraucht sind. Wir behalten uns außerdem vor, unsere Abschluss-Rechnungen vor Übergabe der vereinbarten Arbeitsergebnisse zu stellen.
1.3 Umsatzsteuer
Sämtliche Positionen werden zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer verstanden.
2. Allgemeine (einmalige) Leistungen
2.1 Onboarding
Für die Aufnahme eines neuen Mandats berechnen wir eine einmalige Pauschale in Höhe von 250€ (netto). Auftragsumfang:
- Vertragsabschluss
- Einrichtung des Mandats auf unserem Online-Portal
- Anlage der Mandantenstammdaten
- Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
- Überprüfung der Angaben im Transparenzregister
2.2 Mitteilung grenzüberschreitende Steuergestaltung
Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß § 138d AO müssen wir proaktiv übernehmen, sofern ein meldepflichtiges Ereignis vorliegt. Den Aufwand rechnen wir mit einer Pauschalgebühr in Höhe von 1.200 € (netto) ab. Die Meldepflicht besagt, wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die grenzüberschreitende Steuergestaltung dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe der §§ 138f und 138h mitzuteilen.
2.3 Übernahme der Meldepflicht über die Gründung eines Auslandsunternehmen
Sofern Du im Ausland ein Unternehmen gründest, besteht gem. § 138 Abs. 2 AO gegenüber dem Finanzamt eine Meldepflicht über die Gründung eines Auslandsunternehmen. Den Aufwand rechnen wir mit einer Pauschalgebühr in Höhe von 800€ (netto) ab.
3. Steuer- und Unternehmensberatung
Wir bieten Steuer- und Unternehmensberatung als digitale Unternehmer für digitale Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen. Sämtliche Beratungsleistungen werden grundsätzlich auf Basis vorab vereinbarter Fixhonorare erbracht. Dadurch schaffen wir volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Der Umfang zusätzlicher Beratungsleistungen wird jeweils im Vorfeld abgestimmt und gesondert beauftragt.
Sollte sich im Rahmen der Bearbeitung zeigen, dass sich der zugrunde gelegte Sachverhalt ändert, zusätzliche Anforderungen entstehen oder das ursprünglich vereinbarte Vorgehen angepasst werden muss, kann dies zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand führen. In diesen Fällen erfolgt eine entsprechende Nachkalkulation des Honorars. Wir stimmen die Anpassung des Leistungsumfangs sowie des Honorars vorab mit Dir ab, bevor wir die Arbeiten fortführen.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
kwpartners Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wilhelmstr. 28
53111 Bonn