Mythos Steuern sparen

Gewerbesteuer sparen durch Sitzverlegung: was dir keiner sagt!

Zuletzt aktualisiert:
31.03.2026
Veröffentlicht:
14.03.2023

In der Kategorie „Mythos Steuern Sparen“ räumen Steuerberater Michael Wohlfart und Christopher Krug falsche Tatsachen aus dem Weg, beantworten Fragen rund um die Rechtsformwahl und zeigen dir, wie du steuerlich alles richtig machst.

Worauf muss ich achten, um am Ende wirklich bei der Gewerbesteuer zu sparen?

In Deutschland gibt es Gemeinden, die dich als Unternehmer mit geringen Gewerbesteuer-Hebesätzen locken. Ein typisches Beispiel ist die Stadt Leverkusen. Aber worauf musst du achten, um am Ende wirklich bei der Gewerbe­steuer zu sparen?

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vor allem vom Hebesatz ab, über dessen Höhe jede Gemeinde selbst entscheidet. Je nach Gemeinde fällt dieser unterschiedlich hoch aus.

Nicht wenige Unternehmer verlagern aus diesem Grund den Sitz ihrer GmbH in Gemeinden mit einem günstigen GewSt-Hebesatz. Allerdings reicht das nicht aus!

Maßgeblich für die Erhebung der Gewerbesteuer ist nicht der Sitz deiner Gesellschaft. Vielmehr ist für die Besteuerung der Ort ent­scheidend, von dem aus der für die Geschäftsleitung maßgebende Wille gebildet wird.

Mit anderen Worten, der Ort an dem die Geschäftsführung ihrer Tätigkeit nachgeht.

Auf folgende Punkte solltest du achten, wenn du Gewerbesteuer sparen möchtest:

  • Bei Neugründungen oder Unter­nehmens­verlagerungen prüfen die Finanzämter im ersten Schritt immer die Zuständigkeit anhand eines Fragebogens, durch den der Ort der Geschäftsleitung bestimmt werden soll. Das ist gut. Dadurch erfährst du schnell, ob du mit deinem Setup eine günstige Be­steuerung in Anspruch nehmen kannst oder auch nicht.
  • Liegt der Wohnsitz eines Geschäfts­führers in erheblicher Entfernung vom Sitz der Gesell­schaft, prüfen die Finanzämter, ob nicht doch eher der Wohnsitz als Ort der Geschäftsleitung anzunehmen ist. Darauf ist insbesondere zu schließen, wenn du gleichzeitig Kosten für ein häusliches Arbeits­zimmer geltend machst.
  • Insgesamt musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft darlegen, dass der maßgebende Wille für die Geschäftsleitung tatsächlich in der Gemeinde mit dem günstigen GewSt-Hebesatz gebildet wird. Das lässt viel Raum für Interpretationen.

{{Custom1}}

“”
kwpartners auf YouTube
Wenn du lieber die Antwort hören willst, dann schau dir unser passendes Video zum Thema an.
Share this post
Sichere dir jetzt deinen Fahrplan zur rechtssicheren Auswanderung:
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Sichere dir jetzt deinen Fahrplan für Gründer:
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Meine Empfehlung:

Insbesondere GmbH-Gesellschafter mit einem Online-Business und der Möglich­keit zum remote Arbeiten, binden sich bei diesem Thema einen echten Klotz an das Bein. Die Herausforderung besteht darin, nachzuweisen, dass die überwiegenden Tätigkeiten der Geschäftsführung auch tat­sächlich in der Gemeinde mit dem günstigen GewSt-Hebesatz ausgeübt werden. Dies erfordert mitunter eine aufwendige Dokumentation. Wenn du davon nicht zurückschreckst, kommst du in den Genuss einer erheb­lichen Steuerersparnis. Bei einem Gewinn von über 100.000 EUR lassen sich hierbei schnell 5-stellige Steuerersparnisse erzielen.