In der Kategorie „Mythos Steuern Sparen“ räumen Steuerberater Michael Wohlfart und Christopher Krug falsche Tatsachen aus dem Weg, beantworten Fragen rund um die Rechtsformwahl und zeigen dir, wie du steuerlich alles richtig machst.
Worauf muss ich achten, um am Ende wirklich bei der Gewerbesteuer zu sparen?
In Deutschland gibt es Gemeinden, die dich als Unternehmer mit geringen Gewerbesteuer-Hebesätzen locken. Ein typisches Beispiel ist die Stadt Leverkusen. Aber worauf musst du achten, um am Ende wirklich bei der Gewerbesteuer zu sparen?
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vor allem vom Hebesatz ab, über dessen Höhe jede Gemeinde selbst entscheidet. Je nach Gemeinde fällt dieser unterschiedlich hoch aus.
Nicht wenige Unternehmer verlagern aus diesem Grund den Sitz ihrer GmbH in Gemeinden mit einem günstigen GewSt-Hebesatz. Allerdings reicht das nicht aus!
Maßgeblich für die Erhebung der Gewerbesteuer ist nicht der Sitz deiner Gesellschaft. Vielmehr ist für die Besteuerung der Ort entscheidend, von dem aus der für die Geschäftsleitung maßgebende Wille gebildet wird.
Mit anderen Worten, der Ort an dem die Geschäftsführung ihrer Tätigkeit nachgeht.
Auf folgende Punkte solltest du achten, wenn du Gewerbesteuer sparen möchtest:
- Bei Neugründungen oder Unternehmensverlagerungen prüfen die Finanzämter im ersten Schritt immer die Zuständigkeit anhand eines Fragebogens, durch den der Ort der Geschäftsleitung bestimmt werden soll. Das ist gut. Dadurch erfährst du schnell, ob du mit deinem Setup eine günstige Besteuerung in Anspruch nehmen kannst oder auch nicht.
- Liegt der Wohnsitz eines Geschäftsführers in erheblicher Entfernung vom Sitz der Gesellschaft, prüfen die Finanzämter, ob nicht doch eher der Wohnsitz als Ort der Geschäftsleitung anzunehmen ist. Darauf ist insbesondere zu schließen, wenn du gleichzeitig Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machst.
- Insgesamt musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft darlegen, dass der maßgebende Wille für die Geschäftsleitung tatsächlich in der Gemeinde mit dem günstigen GewSt-Hebesatz gebildet wird. Das lässt viel Raum für Interpretationen.
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