Mythos Steuern sparen

3 Fehler bei der Errichtung einer Holdingstruktur

Zuletzt aktualisiert:
31.03.2026
Veröffentlicht:
18.07.2023

In der Kategorie „Mythos Steuern Sparen“ räumen Steuerberater Michael Wohlfart und Christopher Krug falsche Tatsachen aus dem Weg, beantworten Fragen rund um die Rechtsformwahl und zeigen dir, wie du steuerlich alles richtig machst.

Errichtung einer Holdingstruktur

Mit einer Holdingstruktur können erfolgreiche Unternehmen langfristig steueroptimiert Vermögen aufbauen. Über die Vorteile einer Holding berichten wir in diesem Fachbeitrag ausführlicher.

Bei der Errichtung einer Holdingstruktur sollten allerdings folgende 3 Fehler vermieden werden:

Fehler 1: Falsche Gründungsreihenfolge

Wenn du bei einer Neugründung bereits weißt, dass du eine Holdingstruktur aufbauen möchtest, gründe immer zuerst die Holding und dann darüber die operative Tochtergesellschaft. Eine andere Reihenfolge verursacht unnötige Mehrkosten und erfordert ein zweimaliges Aufbringen des Stammkapitals.

Fehler 2: Verfrühte Ausschüttung

Die Gewerbesteuerfreiheit auf Ausschüttungen setzt voraus, dass die Anteile zu Beginn eines Erhebungszeitraums im Besitz der Holding sind. Das ist regelmäßig im ersten Jahr nicht der Fall, weshalb zu früh durchgeführte Ausschüttungen eine unnötige Steuer auslösen können.

Fehler 3: Umsatzsteuerliche Organschaft

Zwischen deiner Holding und der operativen Tochtergesellschaft kann unter Umständen eine umsatzsteuerliche Organschaft entstehen. Das ist häufig der Fall, wenn zwischen der Holding und der Tochtergesellschaft entgeltlich Leistungen ausgetauscht werden.

Eine umsatzsteuerliche Organschaft birgt grundsätzlich keinen steuerlichen Nachteil, sie führt aber zu einem höheren administrativen Aufwand und kann im schlechtesten Fall Haftungsprobleme auslösen, sollte die Tochtergesellschaft einmal zahlungsunfähig sein.

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Meine Empfehlung:

In unserer täglichen Praxis begegnen uns noch weitere Fehler, als die hier genannten. Aus diesem Grund solltest du dich unbedingt von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater umfassend beraten lassen.

Bedenke auch, dass dem Vorteil eines steueroptimierten Vermögensaufbaus einige rechtliche Besonderheiten gegenüberstehen, die einen hohen laufenden Beratungsbedarf für sich beanspruchen. Bleiben Gewinne in der Tochtergesellschaft aus und können somit nicht an die Holding ausgeschüttet werden, müssen die laufenden Kosten der Holding durch Gesellschafterdarlehen finanziert werden.