Mythos Steuern sparen

In welche Kapitalanlagen kannst du in deiner Holding steuerintelligent investieren?

Zuletzt aktualisiert:
10.06.2026
Veröffentlicht:
11.07.2022

In der Kategorie „Mythos Steuern Sparen“ räumen Steuerberater Michael Wohlfart und Christopher Krug falsche Tatsachen aus dem Weg, beantwortet Fragen rund um die Rechtsformwahl und zeigt dir, wie du steuerlich alles richtig machst.

Frage: In welche Kapitalanlagen kannst du in deiner Holding steuerintelligent investieren?

Du hast Gewinne in deiner GmbH oder in deiner Holding-GmbH und willst diese investieren? Idealerweise steuerintelligent.
Welche Kapitalanlagen machen dafür in einer GmbH bzw. Holding-GmbH Sinn?

WICHTIG: Bei einem Vergleich der Kapitalanlage zwischen direktem Privatvermögen und GmbH musst du immer berücksichtigen, dass du bei der GmbH nochmal Steuern zahlen musst, um das Geld in dein Privatvermögen zu überführen.

  1. Schauen wir uns zuerst 2 „steuerlich wenig sinnvolle“ Investments an:
    • Dividenden-Aktien, bei denen du weniger als 15% der Anteile besitzt:
      Hier werden die Dividenden auch auf Ebene der GmbH besteuert und damit insgesamt doppelt besteuert.
    • Und Kryptowährungen und Edelmetalle als langfristige Anlage:
      Diese sind in der GmbH im Gegensatz zum Privatvermögen nach Ablauf der Haltefrist nicht steuerfrei.
  2. Kommen wir zu 3 „steuerneutralen Investments“:
    • Immobilien:
      Ob diese steuerlich vorteilhaft sind, ist komplex. Das hängt vor allem davon ab, wie lange du diese besitzen willst. Außerdem, ob du auf die Mieteinkünfte auf Ebene der GmbH Gewerbesteuer zahlen musst. Im besten Fall nein, z.B. über eine vermögensverwaltende GmbH oder sogar Stiftung.
    • Trading mit Termingeschäften:
      Steuerlich ist das grundsätzlich schlechter als im Privatvermögen. Aufgrund der Verlustverrechnungs­beschränkung im Privatvermögen kann eine Trading GmbH aber Sinn machen.
    • ETFs:
      Aufgrund der teilweisen Steuerfreistellung auf Ebene der GmbH muss man auch ETFs individuell betrachten. Zumindest teilweise kann das zu
      1. Doppelbesteuerung[[Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen...]]führen.
  3. Und abschließend 2 „steuerlich sinnvolle Investments“:
    • Wachstumsaktien, die keine Dividenden ausschütten:
      Diese werden auf Ebene der GmbH nur mit 1,5% besteuert.
    • Und Trading bzw. Staking mit Kryptowährungen: Das ist besonders spannend, da hier im Privatvermögen der persönliche Einkommenssteuersatz und nicht die Abgeltungssteuer greift.

P.S.: Wenn du verstehen willst, warum manche der Investments mehr und manche weniger Sinn in einer GmbH machen, schau dir unsere anderen Videos aus der Reihe „Mythos Steuern Sparen & GmbH“ an.

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Wenn du lieber die Antwort hören willst, dann schau dir unser passendes Video zum Thema an.
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