Mythos Steuern sparen

Steuern Sparen mit einem Unternehmen im Ausland [ohne Auswanderung]

Zuletzt aktualisiert:
31.03.2026
Veröffentlicht:
31.10.2022

In der Kategorie „Mythos Steuern Sparen“ räumen Steuerberater Michael Wohlfart und Christopher Krug falsche Tatsachen aus dem Weg, beantworten Fragen rund um die Rechtsformwahl und zeigen dir, wie du steuerlich alles richtig machst.

Frage: Was musst du beachten, wenn du ein Unternehmen im Ausland gründest, ohne auszuwandern?

Oft bekomme ich die Frage, ob man ohne auszuwandern ein Unternehmen in einem steuerlich günstigen Land gründen kann.

Klar geht das. Großkonzerne und Mittelständler machen das regelmäßig.

Aber!

Es gibt zahlreiche Fallstricke zu beachten. Schließlich könntest du dadurch deine Gesamtsteuerlast erheblich reduzieren. Und dagegen hat der Gesetzgeber umfassende Gesetze erlassen.

Was sind die 3 wichtigsten Regelungen, die du kennen und erfüllen musst:

  1. Keine Betriebsstätte[[Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.“ In der Regel ist das das Büro des Unternehmens. Nach der Rechtsprechung des BFH ist damit notwendigerweise verbunden, dass der...]]in Deutschland begründen!
    Das ist die wichtigste Voraussetzung. Das Auslandsunternehmen[[Relevant, wenn du vor deiner Auswanderung ein Auslandsunternehmen gründest. Nach den §§ 7 bis 14 AStG kann ein Auslandsunternehmen bei Gründung vor der Auswanderung unter die Hinzurechnungsbesteuerung (Englisch: „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“) fallen. Zusätzlich zur...]]sollte keine Betriebsstätte in Deutschland begründen. Das betrifft vor allem den Ort der Geschäftsleitung. Du brauchst also einen Geschäftsführer im anderen Land, der die Geschäfte tatsächlich und hauptverantwortlich führt.
  2. Meldefrist beachten!
    Du musst dein Auslandsunternehmen mit deiner Steuererklärung dem deutschen Finanzamt melden. Dabei musst du Auskünfte zum Ort der Geschäftsleitung machen. Wenn das Auslandsunternehmen gar eine Betriebsstätte in Deutschland begründet, musst du sogar binnen 1 Monat
  3. Hinzurechnungsbesteuerung vermeiden!
    Wenn du keine Betriebsstätte in Deutschland begründest, musst du noch die Hinzurechnungsbesteuerung vermeiden. Dazu sollte das Auslandsunternehmen sog. aktive Einkünfte Bei Dienstleistungen sollten die Einkünfte zum Beispiel durch Mitarbeiter vor Ort erbracht werden. Zwar wirkt die Hinzurechnungsbesteuerung in Europa nur eingeschränkt, wenn du im Ausland ausreichend Substanz nachweisen kannst. Erhöhte Deklarationspflichten hast du dennoch.

Insgesamt ist das entscheidende Stichwort Substanz. Das Auslandsunternehmen sollte einen ordentlich eingerichteten Geschäftsbetrieb mit Mitarbeitern und Räumlichkeiten vorweisen können.

Im Regelfall werden im Ausland Kapitalgesellschaften gegründet. Häufig macht jedoch die Gründung einer Personengesellschaft mehr Sinn, da mit dem richtigen Setup und Doppelbesteuerungs­abkommen eine Besteuerung in Deutschland gänzlich vermieden und umfassender von der niedrigeren Besteuerung im Ausland profitiert werden kann.

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Meine Empfehlung:

Persönlich bin ich der Meinung, dass die Gründung eines Auslandsunternehmens nur dann Sinn macht, wenn das auch mit einem Business Case im jeweiligen Land bzw. der Region verbunden ist. Zum Beispiel ein Call Center in Georgien oder eine Vertriebsgesellschaft in Asien. Andernfalls wird es schwer, die notwendige Substanz sinnvoll aufzubauen. In jedem Fall solltest du dich beim Aufsetzen eines rechtssicheren Setups durch kompetente Steuerberater in beiden Ländern beraten lassen.