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Unternehmen ins Ausland verlagern? Der beste Zeitpunkt

Zuletzt aktualisiert:
10.06.2026
Veröffentlicht:
15.04.2020

1. Einführung

Wer als Unternehmer auswandert und seinen Firmensitz ins Ausland verlegt, spart in einigen Ländern sehr viele Steuern. Vor allem digitale Unternehmer, die von überall auf der Welt arbeiten können, wandern daher gerne in steuergünstige Staaten aus. Besonders beliebt sind derzeit Zypern, Portugal, Bulgarien, Georgien, Panama oder Paraguay. Dort lockt nicht nur das schöne Wetter und vorteilhaftere Lebensumstände, sondern auch günstige Steuermodelle für Unternehmensgründer.

Wer Deutschland den Rücken kehren möchte, kann nicht früh genug mit der Planung beginnen. Denn wer bereits ein deutsches Unternehmen auf dem Erfolgskurs führt, sollte unbedingt den richtigen Zeitpunkt abpassen. Nur so können Steuernachteile sicher vermieden werden.

In diesem Beitrag beantworte ich die häufigsten Fragen zum Thema und zeige dir, wann der beste Zeitpunkt ist, um deine Firma ins Ausland zu verlegen.  

Noch ein Hinweis: Ich habe das Thema „Bester Zeitpunkt für eine Auswanderung“ in zwei Artikel aufgeteilt. In meinem anderen Artikel geht es um den besten Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres. Diesen findest du hier: Auswandern & Wohnsitz abmelden: der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr?

2. Die wichtigsten 4 Fragen:

2.1. Kann ich mein deutsches Unternehmen aus dem Ausland weiterführen?

Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest und im Ausland lebst, bist du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Ob du weiterhin ein Unternehmen in Deutschland hast, spielt für deine unbeschränkte Steuerpflicht[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der...]] keine Rolle. Daher kannst du dein deutsches Unternehmen prinzipiell weiterführen, ohne dadurch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu begründen.

Folgende Einkünfte sind in Deutschland allerdings beschränkt steuerpflichtig: Einkünfte aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft, Dividenden aus einer Kapitalgesellschaft sowie dein Gehalt.

In manchen Fällen kann es Sinn machen, das bestehende Unternehmen in Deutschland weiterzuführen. Das gilt z. B. dann, wenn du nur für eine kurze Zeit auswandern möchtest und sich eine Sitzverlegung ins Ausland steuerlich nicht lohnt.

Das Thema ist sehr komplex und soll in diesem Beitrag nicht im Fokus stehen. daher fasse ich hier nur das Wichtigste zusammen:

  • Betriebsaufgabe des Einzelunternehmens: Als Steuerberater empfehle ich immer, ein Einzelunternehmen zeitnah nach der Auswanderung zu beenden (Betriebsaufgabe) und im Ausland neu zu gründen. Am besten geschieht das noch im Jahr der Auswanderung, spätestens aber im Folgejahr. Das ist der übliche Weg, wenn das Geschäft im Ausland weiter betrieben werden soll und eine Zwischenphase ohne Unternehmen nicht in Frage kommt. Vorübergehend kein Unternehmen zu haben, ist meist nur für Dienstleister interessant, die eine Pause machen können.
  • Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH: wer sein Einzelunternehmen nicht aufgeben möchte, sollte es in eine GmbH umwandeln.
    Das gilt zumindest in zwei Fällen: 1. Du verlegst deinen Wohnsitz in ein Land innerhalb der EU oder 2. Du wanderst in ein Land aus, das Regelungen zum Ort der Geschäftsleitung und zur Betriebsstätte[[Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.“ In der Regel ist das das Büro des Unternehmens. Nach der Rechtsprechung des BFH ist damit notwendigerweise verbunden, dass der Unternehmer nicht nur eine...]]hat, die mit den deutschen Regeln vergleichbar sind. Das sind also all diejenigen Staaten, die Doppelbesteuerungsabkommen[[Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person...]]mit Deutschland haben. Andernfalls dürfte dein Einzelunternehmen eine Betriebsstätte im Ausland begründen, was steuerlich unbedingt vermieden werden sollte.
  • Weiterführung[[...]]einer GmbH / Kapitalgesellschaft: wenn du als Geschäftsführer einer deutschen GmbH oder einer Kapitalgesellschaft tätig bist und auswanderst, sollte ein fremder Geschäftsführer bestellt werden. Zeitgleich solltest du deine Tätigkeit als Geschäftsführer entweder stark einschränken oder ganz aufgeben. Andernfalls gilt das gleiche, wie im vorherigen Punkt. Deine Tätigkeit als Geschäftsführer dürfte eine Betriebsstätte im Ausland begründen, was steuerlich unbedingt vermieden werden sollte.

2.2. Was sind Wegzugssteuern und wann muss ich damit rechnen?

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Diese Verschärfung der „Gewinnverlagerung“ betrifft auch dich, wenn du mit deinem Unternehmen auswanderst. Unabhängig von der Rechtsform greifen bei der Verlagerung des deutschen Geschäftsbetriebs ins Ausland immer die sogenannte Funktionsverlagerung[[Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder...]]nach § 1 (3) AStG und die Regelung zur Entstrickung[[Entstrickung bzw. Verlagerung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland. Nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG für Einzelunternehmen und Personengesellschaften und nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG für Kapitalgesellschaften führt jeder Ausschluss des Besteuerungsrechts...]]nach § 4 (1) EStG. Das Ergebnis gleicht einer fiktiven Veräußerung deines Unternehmens in Deutschland. Wenn du außerdem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bist, greift für dich noch zusätzlich die Wegzugsbesteuerung[[Relevant für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Nach § 6 AStG greift die Wegzugsbesteuerung auf Anteile einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) bei einer natürlichen Person, deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Dabei muss eine Beteiligung nach...]]nach § 6 AStG.

Im weiteren Beitrag rede ich von den Wegzugssteuern“, die grundsätzlich jeden Unternehmer bei seiner Sitzverlegung ins Ausland betreffen und alle drei aufgezählten steuerlichen Anknüpfungspunkte umfasst.

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2.3. Warum zahle ich umso weniger Wegzugssteuern, je früher ich auswandere?

Die Höhe deiner Wegzugssteuern hängt prinzipiell von dem Wert deines Unternehmens ab. Stell dir folgende Frage: würde dir zum Zeitpunkt deiner Auswanderung jemand Geld für dein Unternehmen zahlen? Oder für einzelne Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter oder andere Bestandteile? Wenn du diese Frage mit Ja beantwortest, ist eine Wegzugssteuer sehr wahrscheinlich.

Daher spielt der Zeitpunkt der Sitzverlegung ins Ausland so eine wichtige Rolle: je „jünger“ dein Unternehmen ist, desto geringer ist in der Regel auch sein Wert. Das bedeutet, je früher du deinen Betrieb ins Ausland verlagerst, desto geringer sind in der Regel die Wegzugssteuern. Das gilt vor allem dann, wenn dein Unternehmen auf dem Erfolgskurs ist und jedes Jahr mehr wert ist.

2.4. Welcher konkrete Zeitpunkt ist für die Wegzugssteuern am günstigsten?

Diese Frage lässt sich am besten anhand von Beispielen beantworten. Schauen wir uns also verschiedene „Zeitpunkte in der der Entwicklung deines Unternehmens“ und deren Bedeutung für eine Wegzugssteuer an:

Du lebst bereits im Ausland oder möchtest zeitnah auswandern und dein eigenes Unternehmen gründen. Ideal! Denn das ist steuerlich und bürokratisch der günstigste Zeitpunkt für die Unternehmensgründung im Ausland. Wegzugssteuern werden nicht fällig, da du gar kein Unternehmen in Deutschland hast und somit keine „Gewinnverlagerung“ stattfindet.

Solange du mit deinem Unternehmen Gewinne bis ca. 40.000 € erzielst, musst du wahrscheinlich keine Wegzugsbesteuerung befürchten. Denn in der Aufbauphase hat dein Unternehmen noch einen relativ geringen Wert, sodass dir noch niemand einen bedeutenden Kaufpreis bieten würde.

Das gilt allerdings nicht, wenn du eine Marke, eine Software oder etwas Vergleichbares entwickelst, das schon einen signifikanten Wert hat. Der tatsächliche Profit ist dann nicht entscheidend. Du solltest daher dokumentieren und begründen können, weshalb dein Unternehmen (noch) keinen besonderen Wert hat.

Das ist oft bei „Wachstumsunternehmen“ der Fall. Diese haben ein hohes Umsatzwachstum, erzielen aber noch keine Gewinne. Spätestens, wenn dann schon Investoren an Bord sind, haben diese Unternehmen schon einen signifikanten Wert.

Wenn du bereits Gewinne bis etwa 100.000 € erzielst, wird es komplizierter. Im Regelfall lassen sich hohe Wegzugssteuern mit einer entsprechenden Dokumentation und nachvollziehbaren Bewertung vermeiden. Du solltest begründen und mit Zahlen untermauern können, dass niemand einen wesentlichen Kaufpreis für deine Firma zahlen würde.

Gerade bei der Wegzugsbesteuerung für Gesellschafter einer GmbH ist das Finanzamt sehr formalistisch und beruft sich primär auf deine Unternehmenszahlen als auf eine nachvollziehbare qualitative Werteinschätzung. Mit der richtigen Strategie bei der Bewertung deines Unternehmens sollte daher eine Wegzugssteuer vermeidbar sein.

Hier fallen regelmäßig Wegzugssteuern an. Denn man darf davon ausgehen, dass dir jemand dein Unternehmen abkaufen würde. Bei derartigen Gewinnen ist es sehr schwer, einen Unternehmenswert von 0 € sinnvoll zu begründen.

Wenn du mit einem mittelständischen Unternehmen auswandern möchtest, brauchst du eine fundierte Strategie. Die steuerlichen Vorteile einer Sitzverlegung ins Ausland müssen dann mit den Wegzugssteuern verglichen werden. Das kann mit einer klassischen Investitionsrechnung verglichen werden. In manchen Fällen gibt es auch sehr kreative Wege, um eine Wegzugsbesteuerung ganz zu vermeiden. Hierbei ist professionelle Beratung unumgänglich.

Unternehmen ins Ausland verlagern

3. Fazit: der beste Zeitpunkt für die Unternehmens­gründung ins Ausland ist immer

Je früher du in der Entwicklung deiner unternehmerischen Tätigkeit auswanderst, desto besser. Denn grundsätzlich gilt: je geringer der Wert deines Unternehmens, desto geringer die Wegzugssteuern.

Spätestens ab etwa 40.000 € Gewinn wird es zu einer anspruchsvollen Aufgabe, eine Wegzugsteuer komplett zu vermeiden. Dann ist jedenfalls eine umfangreiche Beratung, Dokumentation und Unternehmensbewertung notwendig, um die Wegzugssteuern zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

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Exkurs:

Wer auswandert und seine unternehmerische Tätigkeit ins Ausland verlegt, zahlt in Deutschland keine Steuern mehr auf seine Gewinne. Gerade das ist das Ziel einer steuerlichen Auswanderung. Durch die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland entziehst du Deutschland das Besteuerungsrecht an deinen zukünftigen Gewinnen. Deutschland und viele andere westliche Länder finden das natürlich nicht gut. Daher wurde die „Gewinnverlagerung“ in den letzten zehn Jahren auf OECD-Ebene sowie in Deutschland erheblich verschärft. Die OECD spricht dabei von „Base Erosion and Profit Shifting“, kurz BEPS.

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