Fachartikel

Lebensmittel­punkt und Steuerpflicht – Die häufigsten Fragen & Antworten 2025

Zuletzt aktualisiert:
31.03.2026
Veröffentlicht:
02.01.2023

1. Wie entscheidet dein Lebensmittelpunkt über deine Steuerpflicht in Deutschland?

Deine Steuerpflicht ist im deutschen Steuerrecht nur über deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt definiert. Über deinen Lebensmittelpunkt wird das Finanzamt jedoch versuchen, dir einen Wohnsitz und/ oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der...]]zu unterstellen. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.

Für den Lebensmittelpunkt sind alle Bereiche deines Lebens relevant, wie z.B. deine Familie, deine Freizeitgestaltung und dein Sozialleben, deine Einkünfte und unternehmerischen Tätigkeiten. Daher musst du auch all diese Bereiche beachten und gegeneinander zwischen Deutschland und dem Ausland gewichten, wenn du keine Steuern mehr in Deutschland zahlen willst. Insbesondere, da du auch nach deiner Auswanderung noch Familie und Freunde in Deutschland haben wirst sowie häufig Einkommen aus Deutschland beziehst.

Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist die erste Phase (1.01) der 4 steueroptimierten Phasen für eine entspannte Umsetzung deiner Auswanderung. Eine Übersicht der 4 Phasen sowie eine umfassende Checkliste zur Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht findest du hier zum Download in unserer „Deine ultimative Checkliste zu deiner rechtssicheren Auswanderung“.

In diesem Fachartikel zeige ich dir, wie du vermeidest, dass dein Lebensmittelpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auslöst. Ich erkläre dir, wie du deinen Lebensmittelpunkt sicher ins Ausland verlagerst. Und ich zeige dir, warum der Lebensmittelpunkt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung so wichtig ist.

2. Definition: Was bedeutet Lebensmittelpunkt im Steuerrecht?

„Der Lebensmittelpunkt ist nach der Gewichtung aller familiären, gesellschaftlichen, politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Beziehungen zu bestimmen.“

Insgesamt sind für deinen Lebensmittelpunkt alle Aspekte deines Lebens relevant, also deine persönlichen (dein Sozialleben) und auch deine wirtschaftlichen Beziehungen (deine Einkünfte, Unternehmen etc.).

Regelmäßig dürfte der Gewichtung der persönlichen Beziehungen ein höheres Gewicht beigemessen werden. Vor allem auch deswegen, da die persönlichen Beziehungen häufiger auch eine physische Anwesenheit an einem „Punkt“ erfordern.

Die Gewichtung der wirtschaftlichen Beziehungen hängt primär von deinen Einkunftsarten ab. Dabei dürfte der Fokus auf deinen Einkünften als Unternehmer bzw. Arbeitnehmer liegen. Andere Einkunftsquellen, wie Kapitaleinkünfte, setzen meist keine physische Anwesenheit voraus. Wenn du ein digitales Unternehmen hast, welches oft gar keine wirkliche physische Präsenz erfordert, dürften die wirtschaftlichen Beziehungen weiter in den Hintergrund rücken. Gleiches gilt für eine Anstellung als remote (ortsunabhängiger) Arbeitnehmer.

Daher wollen wir in diesen Artikel hauptsächlich auf die persönlichen Beziehungen eingehen.

2.1. Wie ist der Lebensmittelpunkt im deutschen Steuerrecht definiert?

Eine Definition im Steuerrecht für den Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Der Lebensmittelpunkt ist im nationalen, also „innerdeutschen“ Steuerrecht kein definierter Begriff. Aus dem Lebensmittelpunkt können aber bestimmte steuerliche Anknüpfungspunkte abgeleitet werden.

Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn

  • du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder
  • du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder
  • dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.

Du willst einen vollständigen Überblick, wie der steuerliche Wohnsitz definiert ist? Das erfährst du in diesem Artikel: Wohnsitz abmelden – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

Du willst einen vollständigen Überblick, wie der gewöhnliche Aufenthalt definiert ist? Das erfährst du in diesem Artikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

2.2. Wie ist der Lebensmittelpunkt im internationalen Steuerrecht definiert?

Im internationalen Steuerrecht spielt die Definition des Lebensmittelpunktes dagegen eine erhebliche Rolle. Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind „natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, […] unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“ Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch alle Einkünfte in Deutschland zu besteuern sind. Grundsätzlich...]]nach einem Doppel­besteuerungs­abkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:

„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

Es kommt also, wie wir oben schon gelernt haben, sowohl auf die persönlichen als auch auf die wirtschaftlichen Beziehungen an.

„Ein Ehegatte/Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt, hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie lebt. […] Diese Vermutung gilt regelmäßig unabhängig davon, welche räumliche Entfernung zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern besteht. Deshalb ist eine inländische Wohnung, die von einem Ehegatten/Lebenspartner gelegentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, auch dann ein Wohnsitz, wenn er sich zeitlich überwiegend im Ausland aufhält.“

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3. Wie kann der Lebensmittelpunkt einen Wohnsitz und damit eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen?

Nach § 1 Abs. 1 Einkommenssteuer­-gesetz („EStG“) führt nur der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zur unbeschränkten Steuerpflicht. Der Lebensmittelpunkt spielt demnach keine Rolle.

In vielen Gerichtsurteilen wurde jedoch ein Wohnsitz dort angenommen, wo auch der Lebensmittelpunkt angenommen wurde.

Das wurde daraus abgeleitet, dass du an deinem Lebensmittelpunkt auch Verfügungsmacht über eine Wohnung haben dürftest.

3.1. Dein Lebensmittelpunkt ist dort, wo dein Ehegatte lebt („Familienwohnsitz“)

In Randnummer 5.2 („Rn. 5.2“) zu § 8 im Anwendungserlass zur AO („AEAO“) hat der Gesetzgeber dies wie folgt definiert:

„Ein Ehegatte/Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt, hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie lebt. […] Diese Vermutung gilt regelmäßig unabhängig davon, welche räumliche Entfernung zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern besteht. Deshalb ist eine inländische Wohnung, die von einem Ehegatten/Lebenspartner gelegentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, auch dann ein Wohnsitz, wenn er sich zeitlich überwiegend im Ausland aufhält.“

Meine Empfehlung: Dein Ehegatte sollte (muss) immer mit auswandern und ihr solltet gemeinsam euren Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

3.2. Entscheidend ist nur die engste Familie, also der Ehegatte und minderjährige Kinder

In Rn. 5.3 und Rn. 5.4 zu § 8 im AEAO hat der Gesetzgeber weiter ausgeführt:

„Wer sich – auch in regelmäßigen Abständen – in der Wohnung eines Angehörigen oder eines Bekannten aufhält, begründet dort keinen Wohnsitz, […] sofern es nicht wie im Fall einer Familienwohnung oder der Wohnung einer Wohngemeinschaft gleichzeitig die eigene Wohnung ist.

Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über die Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit regelmäßig zugleich die elterliche Wohnung i. S. d. § 8 AO innehaben.“

Du kannst dich also bei deinen Deutschlandbesuchen bei anderen Familienmitgliedern und auch Bekannten (z.B. deinem Partner; Lebenspartner dürfte sich hier auf eine steuerlich eingetragene Lebenspartnerschaft begrenzen) aufhalten.

Eine präzisierte steuerrechtliche Definition für den Lebensmittelpunkt findet sich in R 9.10 Abs. 1 Satz 4 bis 8 der Lohnsteuerrichtlinien 2015 („LStR“). Hier heißt es:

„Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.“

3.3. Kein Lebensmittelpunkt, wenn du dich in der Wohnung weniger als 6 Mal im Kalenderjahr aufhältst

Grundsätzlich könnte aus der vorherigen Definition abgeleitet werden, dass du mindestens 6 Mal im Kalenderjahr an dem Wohnort deiner Familie sein musst. Wenn es sich nicht um die engste Familie handelt, müsstest du sogar im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich dort sein.

Das kann sicherlich als Richtschnur genutzt werden. Rechtssicherheit kannst du daraus jedoch nicht ableiten.

Zum einen geht es hier nur um die Lohnsteuer. Die Definition entfaltet also keine Rechtswirkung für die allgemeine Steuerpflicht. Zum anderen wird auch hier auf die Gewichtung der persönlichen Beziehungen Bezug genommen.

Vor allem, wenn dein Ehegatte noch einen Wohnsitz in Deutschland hat, dürfte das Finanzamt immer von einem Lebensmittelpunkt in Deutschland ausgehen.

Du hast dann zwar die Möglichkeit einen Gegenbeweis anzustellen. Im Zweifel müsstest du das aber gerichtlich entscheiden lassen. Gerne stehen wir hierzu beratend und gegenüber dem Finanzamt verteidigend zur Verfügung. Ähnliche Fälle haben wir bereits begleitet.

Meine Empfehlung: Vermeide solche Auseinandersetzungen immer über eine richtige Gestaltung von Anfang an!

3.4. Ein geschiedener Ehepartner führt nicht zu einem Lebensmittelpunkt

Sofern du von deinem Ehepartner dauernd getrennt lebst, gilt dessen Wohnsitz nicht als steuerlicher Lebensmittelpunkt für dich.

Schwierig halte ich in solchen Fällen das „dauernd getrennt leben“ glaubhaft nachweisen zu können.

Meines Erachtens dürfte das „dauernd getrennt leben“ zumindest dann vorliegen, wenn die Scheidung bereits eingereicht ist, ihr aber noch für das Trennungsjahr dauernd getrennt lebt. Im § 1567 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) definiert der Gesetzgeber diesen Status so:

„Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.“

Übrigens: Ab diesem Zeitpunkt ist auch keine Zusammenveranlagung mehr möglich.

3.5. Bei minderjährigen Kindern ist das Sorgerecht entscheidend

Schauen wir uns dazu wieder an, was der Gesetzgeber zum Wohnsitz eines Kindes in § 11 BGB definiert hat:

„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“

Wenn du also für ein minderjähriges Kind das Sorgerecht hast, muss auch dieses mit dir auswandern. Ansonsten dürftest du an dessen Wohnsitz in Deutschland einen Lebensmittelpunkt begründen.

Eine Ausnahme davon dürfte z.B. die Entsendung deines Kindes nach Deutschland in ein Internat sein. Dort kannst du grundsätzlich keinen Wohnsitz haben, da du nicht über eine Wohnung verfügen kannst.

Ob das Kind bei deinem Ehepartner oder einer anderen Aufsichtsperson in Deutschland lebt, sollte dagegen keine Rolle spielen.

3.6. Eine doppelte Haushaltsführung für zur Steuerpflicht in Deutschland

Wenn du eine doppelte Haushaltsführung bzw. einen „Zweitwohnsitz“ in Deutschland hast, weil du z.B. einen Doppelwohnsitz[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind „natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, […] unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“ Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch alle Einkünfte in Deutschland zu besteuern sind. Grundsätzlich spielt es für die...]]in Deutschland und im Ausland hast, bist du immer unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Du musst dadurch jedoch nicht zwangsläufig deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Dieser bestimmt sich nach den in diesem Artikel aufgezeigten Kriterien, nämlich über deine Ansässigkeit und diese bestimmt maßgeblich über deine Besteuerung.

Die steuerlichen Folgen zeige ich dir im weiteren Verlauf des Artikels.

4. Wie kann der Lebensmittelpunkt einen gewöhnlichen Aufenthalt und damit eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen?

Für den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. die 183-Tage-Regel spielt der Lebensmittelpunkt noch eine viel gewichtigere Rolle.

Beim Wohnsitz spielt der Lebensmittelpunkt in der Regel nur eine Rolle, wenn du noch einen Ehepartner in Deutschland hast.

Für den gewöhnlichen Aufenthalt spielt der Lebensmittelpunkt jedoch dann die ausschlaggebende Rolle, wenn du

  • weder in Deutschland noch im Ausland einen gewöhnlichen Aufenthalt aufgrund der 183-Tage-Regelung hast und
  • du noch gewisse persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland hast.

Denn dann kannst du über den Lebensmittelpunkt bereits einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenn du weniger als 183 Tage in Deutschland bist.

4.1. Entscheidendes Kriterium: Gewichtung aller familiären, gesellschaftlichen, politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Beziehungen

Das entscheidende Kriterium ist dabei die Gewichtung aller familiären, gesellschaftlichen, politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Beziehungen.

Du solltest dir also folgenden Fragen stellen:

  • Wie plane ich konkret, mich in die Gesellschaft im Ausland zu integrieren?
  • Werde ich Sport in einem Sportverein treiben?
  • Kann ich Mitglied in einem Fitnessstudio oder Verein werden?
  • Wie finde ich vor Ort Freunde und knüpfe soziale Beziehungen?
  • Wie kann ich mich sozial integrieren?

Insgesamt gilt, je mehr persönliche und wirtschaftliche Beziehungen du noch zu Deutschland aufrechterhalten willst, desto mehr solltest du im Ausland aufbauen. In der Gesamtschau sollten die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen im Ausland überwiegen.

4.2. Auch den Partner bzw. den / die Verlobte(n) mitnehmen

Wenn du in einer festen Beziehung lebst, sollte auch dein Partner mit dir auswandern.

Der Wohnsitz deines Partners in Deutschland begründet für dich zwar nicht unmittelbar einen Wohnsitz. Wenn du deinen Partner jedoch regelmäßig besuchst, könnte dir das im Zweifelsfall als Lebensmittelpunkt ausgelegt werden.

4.3. Für die laufende Unterstützung andere Familienmitglieder (z.B. Eltern) sorgen, die Hilfe benötigen

Wenn du bisher die laufende Unterstützung und Betreuung andere Familienmitglieder (z.B. deiner Eltern) oder von Bekannten übernommen hast, solltest du dir hierfür jemand Verlässliches als Ersatz suchen.

Auch hier gilt: regelmäßig Besuche könnten als Lebensmittelpunkt ausgelegt werden.

4.4. Haustiere mitnehmen oder abgeben

Deine Haustiere solltest du im besten Fall bei deiner Auswanderung mitnehmen. Andernfalls solltest du diese abgeben und das ganze gut dokumentieren, z.B. indem du anmeldepflichtige Tiere auf den neuen Halter ummeldest.

Sonst spricht auch das für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland bzw. für eine nur vorübergehende Abwesenheit.

4.5. Regelmäßig notwendige Arztbesuche ins Ausland verlagern

Sofern du regelmäßig Medizinchecks und Arztbesuche benötigst, solltest du dir dafür zukünftig einen Arzt im Ausland suchen.

Auch diese regelmäßigen Besuche können für deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland sprechen.

Zudem ist es bei vielen Krankenversicherungen notwendig, einen deutschen Wohnsitz zu haben.

4.6. Verträge und Mitgliedschaften

Kommen wir zu einem weiteren wichtigen und auch spannenden Thema für deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland: deinen Verträgen und Mitgliedschaften.

Wenn du Verträge und Mitgliedschaften hast, die nur mit einer physischen Anwesenheit in Deutschland Sinn machen, solltest du diese kündigen. Dazu zählen insbesondere das Fitnessstudio, der Kultur- oder Sportverein, der Golf- und der Buchclub etc.

Wenn du diese aufrecht erhältst, spricht doch einiges dafür, dass du diese weiterhin nutzen willst und somit nur vorübergehend abwesend bist.

Sofern du einen Vertrag aus idealistischen Gründen aufrechterhalten willst, z.B. um den Sportverein aus deiner Jugend zu unterstützen, kannst du diesen natürlich behalten. Es kommt eben immer auf die tatsächlichen Verhältnisse und wie oft du diesen nutzt an. Im Zweifel sollte die Nutzungsweise nachweisbar sein.

Die Verträge, die keinerlei physischen Anwesenheit erfordern, sind für die Steuerpflicht grundsätzlich nicht relevant. Das betrifft zum Beispiel deinen Handyvertrag oder Verträge für digitale Dienstleitungen, wie eine virtuelle Festnetznummer etc.

Meine Empfehlung: Verträge, die nur mit physischer Anwesenheit in Deutschland Sinn machen, solltest du kündigen!

4.7. Dein Auto und Leasing-Verträge

Ich empfehle dir dein Auto zu verkaufen, z.B. an eine Vertrauensperson mit entsprechender Ummeldung. Für die Zulassung brauchst du mind. einen Empfangsbevollmächtigen in Deutschland. Für die Versicherung regelmäßig einen Wohnsitz.

Leasing-Verträge können oft nicht kurzfristig gekündigt werden. Dann würde ich jedoch empfehlen, diesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden und ggf. zu übertragen.

4.8. Versicherungen

Versicherungen ohne deutschen Wohnsitz sind ein heikles Thema. Schau dir dazu auch meine Empfehlung zur Prüfung der Verträge an.

Für die Steuerpflicht sind diese grundsätzlich irrelevant. Zumindest bei der gesetzlichen Krankenversicherung könnte, sofern du diese behalten kannst, jedoch einiges auf einen Lebensmittelpunkt oder zumindest eine zeitnahe Rückkehrabsicht hindeuten.

Hier könnte sich der Wechsel zu einer internationalen Krankenversicherung anbieten. Der Favorit meiner Mandanten ist derzeit die Foyer Global Health und die Passport Card.

In meinem Artikel „Krankenversicherungen für Deutsche, die sich im Ausland aufhalten“ findest du weitere Informationen zur Krankenversicherung.

4.9. Bankkonto

Deine privaten deutschen Bankkonten[[Grundsätzlich spielen (private) Bankkonten und Depots keine Rolle für eine Steuerpflicht in Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen:

Nach § 2 Abs. 1 AStG i.V.m. § 34 d Nr. 6 EStG sind Zinsen, die von Inländern an erweitert beschränkt Steuerpflichtige...]]spielen für die Steuerpflicht keine Rolle. Geschäftskonten solltest du jedoch nur dann weiternutzen, wenn auch das zugehörige deutsche Unternehmen weiter besteht.

Grundsätzlich empfehle ich immer vor Wegzug noch ein bis zwei zuverlässige deutsche Bankkonten zu eröffnen. Dann hast du ein Backup, falls dir andere Bankkonten gekündigt werden.

Aus meiner Beratungspraxis kann ich hier die DKB Bank und die Comdirect Bank empfehlen. Mit beiden kannst du kostenlos weltweit Geld abheben und beide machen in der Regel wenig Probleme, wenn die überwiegende Anzahl deiner Transaktionen im Ausland erfolgt.

4.10. Empfehlung: Prüfung deiner Verträge, Versicherungen und Bankkonten

Im ersten Schritt solltest du bei allen der oben genannten Vertragsbeziehungen, die du behalten willst, prüfen, ob du diese ohne deutschen Wohnsitz behalten darfst.

Bei den üblichen Verträgen und Bankkonten dürfte dir im schlimmsten Fall eine kurzfristige Kündigung drohen. Rückwirkender Schaden sollte dabei nicht entstehen. Daher bietet sich bei Bankkonten an, frühzeitig für Back-up-Lösungen zu sorgen.

Die Versicherungen solltest du in jedem Fall prüfen. Viele Versicherungen setzen in den AGBs einen Wohnsitz in Deutschland voraus (das hat vor allem Gründe für eine korrekte Abführung der Versicherungssteuer im Wohnsitzland des Versicherten). Im Zweifelsfall haben diese im Leistungsfall ein Leistungsverweigerungsrecht.

Meine Empfehlung: Stelle eine unverbindliche Anfrage, ohne auf deinen konkreten Fall hinzuweisen: „Was würde mit meiner Versicherung passieren, wenn ich theoretisch in ein paar Jahren für einen längeren Zeitraum nach XXX auswandern würde…“

Mein Tipp: Prüfe deine Verträge, Versicherungen und Bankkonten vor der Auswanderung!

4.11. Hinweis: Sonderkündigungsrecht

Bei Aufgabe deines Wohnsitzes besteht für die Vertragsbeziehungen oft ein Sonderkündigungsrecht mit der Abmeldebestätigung. Dazu solltest du dich rechtzeitig (mehr als 3 Monate) vorher erkundigen, wie das jeweils funktioniert.

Teilweise ist dabei auch ein Wegzug in ein Drittland (außerhalb der EU) notwendig.

5. Wie verlagere ich meinen Lebensmittelpunkt rechtssicher ins Ausland?

Bei jeder steuerlichen Auswanderung empfehle ich immer einen klaren Schnitt zu deinem bisherigen Leben in Deutschland zu machen. So kann ein exakter Zeitpunkt für die Beendigung deiner Steuerpflicht in Deutschland bestimmt werden.

Das gilt maßgeblich für die rechtssichere Verlagerung deines Lebensmittelpunkts ins Ausland. Du solltest also alle relevanten Verträge, Versicherungen, Mitgliedschaften etc. bis zu diesem Zeitpunkt beenden. Sollte das bei einzelnen Vertragsbeziehungen nicht möglich sein, solltest du diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Wenn du einzelne Vertragsbeziehungen behalten möchtest, ist das durchaus möglich. Diese sollten möglichst keine physische Präsenz erfordern.

Insgesamt solltest du dabei immer die Gewichtung aller Vertragsbeziehungen im Blick behalten.

5.1. Kann ich den Zeitpunkt der Verlagerung meines Lebensmittelpunkt beliebig bestimmen?

Nein, für den Lebensmittelpunkt sind allein die tatsächlichen Lebensverhältnisse maßgeblich. Durch vertragliche Vereinbarungen oder Gestaltungen kannst du deinen Lebensmittelpunkt nicht beeinflussen. Gleiches gilt im Übrigen für deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt.

5.2. Kann ich mehrere Lebensmittelpunkte haben, z.B. wenn ich mehrere Wohnsitze habe?

Nein, im Steuerrecht kannst du immer nur einen einzigen Lebensmittelpunkt oder auch Mittelpunkt deiner Lebensinteressen haben. Mehrere Wohnsitze kannst du jedoch haben.

Dann spielt der Lebensmittelpunkt für ein DBA eine entscheidende Rolle.

5.3. Spielt eine Rückkehrabsicht eine Rolle für die Verlagerung meines Lebensmittelpunkts?

Eine Vielzahl meiner Mandanten planen irgendwann wieder nach Deutschland zurückzukehren. Also spielt eine unbestimmte Rückkehrabsicht, d.h. in mehreren Jahren, keine Rolle.

Solltest du nur für eine vorab begrenzten Zeitraum auswandern, kann deine Auswanderung als nur vorübergehend eingestuft werden.

Meine Empfehlung: Wandere für mehr als 2 Jahre aus, mindestens aber 13 Monate!

Andernfalls könnten dein gewöhnlicher Aufenthalt und damit dein Lebensmittelpunkt für diese Zwischenzeit weiterhin in Deutschland liegen und du steuerpflichtig bleiben.

In meinem Artikel „Wie lange musst du auswandern, um wirklich Steuern zu sparen?“ habe ich das genau vorgerechnet.

5.4. Muss ich dem Finanzamt den Lebensmittelpunkt im Ausland nachweisen?

Hier gilt ein „nein, aber“. Wenn eindeutig klar ist, dass du keine bzw. nur einen geringen Anteil deiner persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen im Ausland sind und du keinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hast, dann dürfte eine Dokumentation für das Finanzamt nicht notwendig sein.

Wenn du aber durchaus noch Beziehungen zu Deutschland hast und dich hier einige Zeit aufhältst, solltest du eine vernünftige Dokumentation erstellen.

Um dann einen glaubhaften Nachweis für das Finanzamt zu haben, solltest du deine „Beziehungen“ und Aufenthalte im Ausland entsprechend dokumentieren.

In meinem Artikel zum gewöhnlichen Aufenthalt empfehle ich es wie folgt:

„Grundsätzlich empfehle ich dir, die Zeit im Ausland durch geeignete Belege zu dokumentieren (Reise- und Unterkunftsbelege, Bankauszüge mit Abhebungen und Zahlungen, Ein- und Ausreisestempel etc.).

Die Tage in Deutschland solltest du dann Tag genau aufzeichnen, wenn du häufiger in Deutschland bist. So kannst du die (rollierenden) Anzahl der Tage in Deutschland immer klar nachvollziehen. Für die 183-Tage-Regelung gilt immer ein rollierender 365-Tage Zeitraum (nicht das Kalenderjahr).“

5.5. Kann ich trotz Lebensmittelpunkt im Ausland unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben?

Ja, sofern du noch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.

Bei mehreren Wohnsitzen spielt der Lebensmittelpunkt die entscheidende Rolle, welcher Staat das Besteuerungsrecht nach einem DBA hat. Das beschreibe ich genau im nächsten Punkt: „Welche Rolle spielt der Lebensmittelpunkt für ein Doppel­besteuerungs­abkommen?“

Der gewöhnliche Aufenthalt dürfte dabei nachrangig bedeutend sein. Meiner Ansicht nach dürfte der Lebensmittelpunkt immer auch dort sein, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ich hatte in meiner Beratungspraxis noch keinen Fall, wo das auseinandergefallen wäre.

6. Welche Rolle spielt der Lebensmittelpunkt für ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

Wie bereits geschrieben, stellt der Lebensmittelpunkt für ein DBA oft die entscheidende Rolle dar.

Der primäre Entscheidungsmaßstab für deine Ansässigkeit ist der Wohnsitz.

Wenn du in beiden Vertragsstaaten über einen Wohnsitz verfügst, ist nach der sogenannten „Tie Breaker Rule“ im internationalen Steuerrecht der Lebensmittelpunkt der sekundäre Entscheidungsmaßstab. Erst danach wäre der gewöhnliche Aufenthalt relevant.

7. Zusammenfassung und Fazit

Im deutschen Steuerrecht spielt der Lebensmittelpunkt nur eine nachgelagerte Rolle. Für Auswanderer dagegen für die zukünftige Besteuerung in Deutschland eine ganz Entscheidende!

  • Der Lebensmittelpunkt spielt immer dann eine Rolle, wenn daraus dein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt abgeleitet werden könnte (z.B. über den Familienwohnsitz oder, „Wo du dich gewöhnlich aufhältst“).
  • Da es aber keine klare Definition für den Lebensmittelpunkt gibt, genügen dem Finanzamt oft wenige Anhaltspunkte, um daraus den Lebensmittelpunkt abzuleiten. Dafür könnte die Mitgliedschaft im Fitnessstudio zusammen mit regelmäßigen Deutschland-Besuchen ausreichen. Entsprechend ist der Lebensmittelpunkt hauptsächlich für den gewöhnlichen Aufenthalt wichtig.
  • Du solltest den Lebensmittelpunkt als dritten Faktor unbedingt beachten, wenn du rechtssicher keine Steuern mehr in Deutschland zahlen willst. Dein Lebensmittelpunkt spielt für das internationale Steuerrecht eine entscheidende Rolle. Mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland lässt sich oft eine Besteuerung in Deutschland bzw. eine Doppelbesteuerung[[Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person...]]über ein Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden.
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