Frag den Steuerberater

Was ist ein Niedrigsteuer­land für die erweitert beschränkte Steuerpflicht?

Zuletzt aktualisiert:
01.04.2026
Veröffentlicht:
07.06.2022

In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.

Frage: Was ist ein Niedrigsteuerland für die erweitert beschränkte Steuerpflicht?

In den deutschen Gesetzen gibt es zwei Definitionen für ein Niedrigsteuerland. Diese müssen wir klar voneinander unterscheiden.

Einmal bei der Hinzurechnungsbesteuerung. Das betrifft nur Steuerpflichtige, die in Deutschland bleiben. Hier ist ein Niedrigsteuerland definiert als ein Land, dass weniger als 25% Körperschaftssteuer erhebt.

Für Auswanderer ist dagegen die erweitert beschränkte Steuerpflicht[[Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert...]]relevant. Damit die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift, müssen alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Die Tatbestandsvoraussetzung Niedrigsteuerland ist eine der zwei entscheidenden Vorrausetzungen.

Schauen wir uns die Definition Niedrigsteuerland in § 2 Abs. 2 Außensteuergesetz genauer an. Leider ist diese in der Praxis ziemlich komplex zu beurteilen.

Um zu definieren, ob dein neues Land ein Niedrigsteuerland ist, müssen wir einen 4-stufigen Prozess durchlaufen.

  1. Die erste Stufe ist der sogenannte abstrakte Belastungsvergleich.
    Hier wird die Besteuerung auf ein fiktives Einkommen von 77.000 € Ausland der Besteuerung in Deutschland gegenübergestellt. Wenn die Steuerlast im Ausland mehr als 1/3 niedriger als in Deutschland, gilt das andere Land als Niedrigsteuerland.
    Da sich die Steuersätze im In- und Ausland jedes Jahr ändern, muss dieser Vergleich im Zweifelsfall jedes Jahr neu erstellt werden.
  2. Ist demnach ein Niedrigsteuerland anzunehmen, kannst du das in Stufe 2 mithilfe des konkreten Belastungsvergleichs widerlegen. Beim konkreten Belastungsvergleich vergleichst du deine tatsächliche Besteuerung im Ausland mit einer fiktiven Besteuerung in Deutschland als unbeschränkt Steuerpflichtiger[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der...]]. Wenn deine tatsächliche Steuer weniger als 2/3 der fiktiven deutschen Steuer beträgt, dann liegt auch danach ein Niedrigsteuerland vor.
  3. Die dritte Stufe ist zugleich die Wichtigste. Die sog. Vorzugsbesteuerung.
    Eine Vorzugsbesteuerung ist eine Steuervergünstigung gegenüber der allgemeinen Besteuerung. Und das ist mitunter ziemlich schwierig einzuschätzen. Da mittlerweile sehr viele Länder insbesondere für Einwanderer Steuervergünstigungen vorsehen, dürften in diese Stufe sehr viele Länder, gerade vermeintliche Hochsteuerländer, fallen, z.B. aktuell Italien oder Portugal.
  4. In der vierten Stufe kannst du die Vorzugsbesteuerung wieder mithilfe des konkreten Belastungsvergleichs wie in Stufe 2 widerlegen.

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Meine Empfehlung:

Bei einer Auswanderung in kein Land als Dauerreisender oder in eine vermeintliche Steueroase, also Länder mit Territorialbesteuerung oder ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, dürfte immer ein Niedrigsteuerland anzunehmen sein. Bei anderen Zielländern solltest du im Zweifel eher ausgehen, dass du in ein Niedrigsteuerland ausgewandert bist und dich steuerstrategisch darauf vorbereiten. Zum Beispiel indem du die zweite entscheidende Tatbestandsvoraussetzung, die wesentlichen Inlandsinteressen vermeidest. Das schauen wir uns im nächsten Video an. Die Rechtsfolgen und Strategien zur Vermeidung der erweitert beschränkte Steuerpflicht schauen wir uns ebenso in zwei weiteren Videos an.