Frag den Steuerberater

Musst du dem Finanzamt melden, wenn du bei deiner Auswanderung dein Unternehmen mitnimmst?

Zuletzt aktualisiert:
01.04.2026
Veröffentlicht:
24.04.2022

In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.

Frage: Musst du dem Finanzamt melden, wenn du bei deiner Auswanderung dein Unternehmen mitnimmst?

Du also dein Unternehmen ins Ausland verlagerst bzw. dort deine Tätigkeit weiterführst.

Kurz und knackig: Ja

Immer wenn ein Unternehmen komplett ins Ausland verlagert wird, ist das eine steuerliche Funktionsverlagerung[[Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder...]]nach §1 Außensteuergesetz (AStG). Auch wenn man einen Unternehmenswert von 0 unterstellt.

Jede Unternehmens- bzw. Funktionsverlagerung ist eine sogenannte grenzüberschreitende Steuergestaltung nach der DAC 6 (Directive on Administrative Cooperation). Die DAC 6 ist eine EU-weite Direktive, die für alle EU-Länder gilt und vorschreibt, dass jede grenzübergreifende Steuergestaltung gemeldet werden muss.

Die Meldepflicht ist in § 138e Abs. 2 Nr. 4c der Abgabenordnung (AO) geregelt, beziehungsweise kann in Einzelfällen auch unter Nr. 4b (Verlagerung „schwer zu bewertender immaterieller Werte“) zu subsumieren sein.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn dein Unternehmen in Deutschland verbleibt und der Gewinn deines Unternehmens, durch die Verlagerung von Teilen von Funktionen ins Ausland, nicht mehr als 50% geringer wird.

Für diese Meldepflicht besteht eine Frist von 30 Tagen und du musst das Ganze über das Online Portal BOP vom Bundeszentralamt für Steuern melden. Du generierst dabei eine Meldenummer, die du in deiner letzten Steuererklärung angeben musst. Also der Steuererklärung des Jahres in dem die Funktionsverlagerung stattgefunden hat.

Wenn du die Meldung nicht durchführst, dann steht eine Geldbuße von bis zu 25.000€ im Raum.

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Mehr zum thema Funktionsverlagerung und meldepflichten

Die „Wegzugsrisiken durch die Verlagerung des Geschäftsbetriebs“ sind Schritt 5 unserer 7 Schritte zu deiner rechtssicheren Auswanderung zusammengefasst. In unserem Online-Programm zeigen wir dir exakt und mit unserem strukturierten Ansatz mit Ja/Nein-Fragen, ob eine Funktionsverlagerung für dich relevant ist und welche Wegzugssteuern dadurch drohen. Die Meldepflicht für eine Funktionsverlagerung erläutere ich im Zusatzmodul 2: „Melde- und Dokumentationspflichten“ im Online-Programm. Inklusive Schritt für Schritt Anleitung für die Registrierung bei BOP und entspannten Erstellung der DAC 6 Meldung.

Mehr zur Meldepflicht bei der Auswanderung als Unternehmer findest du in diesem Fachartikel.

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Meine Empfehlung:

Setze dich frühzeitig mit der Meldung auseinander! Für den Zugang zum Online Portal BOP benötigst du denselben Login wie für ELSTER. Allein die Registrierung kann hier schon 1-2 Wochen in Anspruch nehmen und führt bei der Frist von 30 Tagen schnell zu Zeitdruck. Wenn du den Zugang schon hast, geht das Ganze deutlich schneller.