Frag den Steuerberater

Was musst du als Dauerreisender bei der letzten Steuererklärung zum Wohnsitz angeben?

Zuletzt aktualisiert:
10.06.2026
Veröffentlicht:
05.04.2022

In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.

Frage: Was musst du als Dauerreisender bei der letzten Steuererklärung zum Wohnsitz angeben?

Du bist Dauerreisender und hast keine Ahnung, was du zum Wohnsitz in der Steuerklärung angeben musst?

Kein Problem, im Wesentlichen gibt es zwei Punkte, die du beachten solltest:

Zum einen ist es notwendig im Hauptvordruck („Mantelbogen“) eine Adresse anzugeben, da die Steuererklärung sonst nicht digital übermittelt werden kann. Hierbei hast du zwei Optionen:

Die Nennung deines aktuellen Aufenthaltsorts oder, falls du das nicht willst, deine letzte Adresse in Deutschland, bei der du zuletzt gemeldet bzw. steuerpflichtig warst.

Zum anderen ist es wichtig bei jeder Steuererklärung für ein Jahr, indem du deine unbeschränkte Steuerpflicht[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der...]]in Deutschland beendest oder begründest, die gesetzlichen Besonderheiten zu beachten.  Dazu gehört unter anderem die Abgabe der Anlage WA-ESt. In dieser hast du nochmal die Möglichkeit deine aktuellen Wohnsitz anzugeben, falls dieservon den Angaben im Hauptvordruck abweicht. Anderenfalls kannst du das Feld einfach unausgefüllt lassen. Wichtig bei der Anlage WA-ESt ist die außerdem Angabe zum Niedrigsteuerland. Wenn du keinen Wohnsitz beziehungsweise keine steuerliche Ansässigkeit[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind „natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, […] unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“ Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch alle Einkünfte in Deutschland zu besteuern sind. Grundsätzlich...]]im Ausland hast, gilt dies immer als Niedrigsteuerland und ist dementsprechend mit „Ja“ zu beantworten.

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Meine Empfehlung:

Meine Empfehlung ist zusätzlich das Freifeld in deiner Steuererklärung zu nutzen. Dort kannst du genau deine Situation beschreiben und erklären welche Adresse du im Hauptvordruck angeben hast. Erläutere zusätzlich, dass du Dauerreisender bist und ohne festen steuerlichen Wohnsitz im Ausland unterwegs bist.