In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.
Frage: Was sind wesentliche Inlandsinteressen bzw. Inlandsvermögen für die erweitert beschränkte Steuerpflicht?
Damit die erweitert beschränkte Steuerpflicht[[Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert...]]nach deiner Auswanderung bei dir greift, müssen alle 5 Tatbestandsvoraussetzung erfüllt sein. Die „wesentlichen wirtschaftlichen Inlandsinteressen“ sind eines der zwei entscheidenden Vorrausetzungen. Die zweite entscheidende Vorrausetzung „Auswanderung in ein Niedrigsteuerland“ habe ich in einem anderen Video vorgestellt.
Schauen wir uns die Definition wesentliche Inlandsinteressen in § 2 Abs. 3 Außensteuergesetz genauer an. Leider ist auch diese Vorrausetzung in der Praxis ziemlich komplex zu beurteilen.
- Der erste Anknüpfungspunkt ist die Beteiligung an einem deutschen Unternehmen. Das kann jede beliebige Rechtsform sein, also z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG. Das ist in der Praxis recht leicht einzuschätzen.
- Der zweite Anknüpfungspunkt sind die sogenannten Inlandseinkünfte.
Inlandseinkünfte sind die Einkünfte, die nach deiner Auswanderung in Deutschland noch beschränkt oder erweitert beschränkt steuerpflichtig sind.
Das häufigste Beispiel sind Mieteinnahmen deiner deutschen Immobilie. Diese sind beschränkt steuerpflichtig. Oder sind Zinsen von deutschen Schuldnern, z.B. einer deutschen Bank, diese fallen unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Wenn du Inlandseinkünfte hast, musst du noch prüfen, ob du über den Wesentlichkeitsgrenzen liegst, also diese Einkünfte 30 Prozent deiner gesamten Einkünfte oder 62.000 Euro überschreiten. - Wichtiger für die Praxis ist der dritte Anknüpfungspunkt dein Inlandsvermögen.
Inlandsvermögen ist das Vermögen, das zu Einkünften im Inland führen könnte. Ein Beispiel hierfür ist wieder die Immobilie, mit der Mieteinnahmen in Deutschland generiert werden könnten.
Hier liegt die Wesentlichkeitsgrenze bei nur 154.000€ bzw. 30% deines Gesamtvermögens. Das ist in meinen Augen verhältnismäßig einfach zu erreichen, gerade mit einer Immobilie.
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