In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.
Frage: Kannst du deine deutschen Konten und Depots nach deiner Auswanderung weiter nutzen?
Grundsätzlich ja. Manchmal nein.
Welche Konten solltest du nicht weiter nutzen?
Du solltest auf keinen Fall ein Geschäftskonto deines deutschen Unternehmens für Transaktionen nutzen, die du deinem Auslandunternehmen zuordnen möchtest. Das heißt, es sollten keine Umsätze, die du im Ausland versteuern willst, über ein Geschäftskonto eines deutschen Unternehmens laufen. Das Finanzamt hat Zugriff auf die Kontodaten deutscher Unternehmen und könnte unterstellen, dass die Umsätze dem deutschen Unternehmen zuzuordnen und dementsprechend zu versteuern sind. Geschäftskonten deutscher Unternehmen sollten also nur für Zwecke des deutschen Unternehmens verwendet werden. Wenn es das deutsche Unternehmen nicht mehr gibt, dann sollte man das Konto abwickeln.
Welche Konten kannst du weiter nutzen?
Da habe ich 3 Beispiele für dich:
- Du kannst das Geschäftskonto deines deutschen Unternehmens weiterhin für Transaktionen nutzen, die ausschließlich deinem deutschen Unternehmen zuzuordnen sind. Beispielsweise auch für Steuerzahlungen oder Rechnungen, die erst später bezahlt werden.
- Du kannst deine Privatkonten und Depots[[Grundsätzlich spielen (private) Bankkonten und Depots keine Rolle für eine Steuerpflicht in Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen:
Nach § 2 Abs. 1 AStG i.V.m. § 34 d Nr. 6 EStG sind Zinsen, die von Inländern an erweitert beschränkt Steuerpflichtige...]]auch nach der Auswanderung weiter nutzen. Dazu solltest du aber der der deutschen Bank bzw. dem Broker deinen neuen steuerlichen Wohnsitz im Ausland mitteilen. Und zwar möglichst zeitnah zum Stichtag deiner Auswanderung und Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der...]]. Dies ist insbesondere für den Austausch von Finanzinformationen, also dem CRS (Common Reporting Standard), relevant. Alle Banken in den angeschlossenen Ländern melden die relevanten Informationen bezüglich des Kontos an den eingetragenen steuerlichen Wohnsitz. - Die Ummeldung kann natürlich dann ein Problem sein, wenn dir dadurch die Kündigung droht bzw. du (vorerst) gar keinen steuerlichen Wohnsitz im Ausland angeben kannst. Dann hast du oft nur die Option, die Ummeldung nicht zu machen. Das kann aber durchaus zu rechtlichen Probleme mit der Bank führen, wenn du gegen die AGB oder ggf. sogar die Geldwäschegesetze verstößt.
- Die dritte Kategorie sind deutsche Konten, die du mit deinem Auslandsunternehmen[[Relevant, wenn du vor deiner Auswanderung ein Auslandsunternehmen gründest. Nach den §§ 7 bis 14 AStG kann ein Auslandsunternehmen bei Gründung vor der Auswanderung unter die Hinzurechnungsbesteuerung (Englisch: „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“) fallen. Zusätzlich zur...]]eröffnest. Das ist durchaus möglich. Jedoch musst du dafür erst einmal eine Bank finden, die dazu bereit ist. Das hat in meinen Augen zwei Vorteile. Zum einen ist die deutsche Einlagensicherung im Vergleich zu anderen Ländern recht gut. Zum anderen hast du eine deutsche IBAN, was besonders für Geschäfte mit deutschen Kunden von Vorteil sein kann.
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