Bei einer Auswanderung, insbesondere als Unternehmer, gibt es zahlreiche Meldepflichten zu beachten. In diesem Artikel zeige ich dir die 7 wichtigen Meldepflichten, damit du Bußgelder vermeiden kannst.
Wie Bußgelder bei der Auswanderung vermeiden?
Bei deiner Auswanderung gibt es einiges zu beachten und das Finanzamt ist dein ärgster Gegenspieler. Teilweise sind die hier vorgestellten Meldepflichten für alle Auswanderer relevant, teilweise nur für Unternehmer.
Mit den richtigen Tipps kannst du diese Meldungen sogar zu deinem Vorteil nutzen, indem du bestimmst, was und wie du bestimmte Informationen dem Finanzamt mitteilst. In einem bestimmten Rahmen kannst du sogar deine Besteuerung vorgeben.
Mit dieser Checkliste, die jeden einzelnen Schritt deiner Auswanderung inkl. der notwendigen Fristen deiner Meldepflichten abbildet, bekommst du das ganz entspannt gelöst.
Wann also musst du die Meldungen abgeben und in welchen Fällen drohen Bußgelder? Lass uns die Pflichten chronologisch nach den 4 Phasen einer rechtssicheren Auswanderung durchgehen:
Meldepflichten in der Vorbereitungsphase
Ab 9 Monate vor der Auswanderung gibt es in der Regel noch keine Meldepflichten zu beachten. Es sei denn du gründest bereits dein Auslandsunternehmen[[elevant, wenn du vor deiner Auswanderung ein Auslandsunternehmen gründest. Nach den §§ 7 bis 14 AStG kann ein Auslandsunternehmen bei Gründung vor der Auswanderung unter die Hinzurechnungsbesteuerung (Englisch: „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“) fallen. Zusätzlich zur...]]vor der finalen Aufgabe deines Wohnsitzes bzw. Beendigung deines gewöhnlichen Aufenthalts. In diesem Fall:
1. Meldepflicht: Gründung eines Auslandsunternehmens
Wichtig: Dabei darf dein Auslandsunternehmen keine Betriebsstätte[[Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.“ In der Regel ist das das Büro des Unternehmens. Nach der Rechtsprechung des BFH ist damit notwendigerweise verbunden, dass der...]]in Deutschland begründen, andernfalls musst du diese anmelden. Das wäre eine „andere“ Meldepflicht und löst entsprechende Deklarationspflichten aus.
Bußgeld bis 5.000 €
Meldepflichten in der Umsetzungsphase
Die wichtigste Phase ist der Zeitraum von 3 Monaten vor bis 2 Monaten nach der Auswanderung, hier gibt es die meisten und wichtigsten Meldepflichten:
2. Meldepflicht: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Du musst dem Einwohnermeldeamt deinen Auszug aus deiner Wohnung melden.
Bußgeld bis 1.000 €
3. Meldepflicht: Meldung grenzüberschreitende Steuergestaltung
Wenn du dein deutsches Unternehmen ins Ausland verlagerst, also „mitnimmst“, musst das dem BZSt binnen 30 Tagen melden. Als sogenannte Funktionsverlagerung[[Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder...]].Auf diese Meldung musst du in der Steuererklärung verweisen. Daher kann das Bußgeld theoretisch für diesen einen Vorgang zweimal festgesetzt werden.
Bußgeld bis 25.000 €
Mehr zur Funktionsverlagerung kannst du in diesem Artikel nachlesen.
4. Meldepflicht: Meldung Betriebsaufgabe
Wenn du dein Einzelunternehmen bzw. deine Personengesellschaft aufgibst, solltest du das dem Finanzamt zeitnah melden, damit die Betriebsaufgabe zu deinem Stichtag anerkannt wird. Eine Liquidation einer GmbH/UG müsste über einen Notar angemeldet werden.
Meldepflichten in der Phase „Rechtssicheres Setup“
Diese Phase beginnt nach der Auswanderung bis zum Ende des laufenden Jahres. In dieser Phase gibt es in der Regel keine Meldepflichten zu beachten, wenn die schon genannten erfüllt wurden.
Meldepflichten in der Phase „Beschränke Steuerpflicht“
Diese Phase beginnt mit dem Folgejahr der Auswanderung. Hier wird dann deine Steuererklärung für das Auswanderungsjahr fällig. Mit mehreren Meldepflichten:
5. Meldepflicht: Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der...]]
Du musst dem Finanzamt den Zeitpunkt deiner Auswanderung tag-genau mitteilen.
6. Meldung: Niedrigsteuerland
Du musst dem Finanzamt mitteilen, ob du in ein Niedrigsteuerland ausgewandert bist.
7. Meldung: Wegzugsbesteuerung[[Relevant für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Nach § 6 AStG greift die Wegzugsbesteuerung auf Anteile einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) bei einer natürlichen Person, deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Dabei muss eine Beteiligung nach...]]
Du musst dem Finanzamt mitteilen, ob bei dir die Wegzugsbesteuerung greift und wenn ja, in welcher Höhe.
Über die Wegzugsbesteuerung habe ich in diesem Artikel bereits geschrieben.
Bei diesen drei Meldungen gibt es keine Bußgelder. Dafür droht im Einzelfall eine Steuerhinterziehung[[Aufgrund der einfachen Gründung einer Estland OÜ mit Hilfe einer e-Residency, den niedrigen Kosten und der vermeintlich niedrigen Besteuerung sehen nach wie vor viele Auswanderer eine Estland OÜ als valide Option an.
Spoiler: Eine Estland OÜ ist meiner...]],wenn steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig oder unvollständig gemeldet werden.
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