In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.
Frage: Wegzugsbesteuerung vermeiden - ist das wirklich sinnvoll?
Warum ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, die Wegzugsbesteuerung[[...]]durch komplexe Umstrukturierungen zu vermeiden?
Ganz einfach: Alle Ansätze, um die Wegzugsbesteuerung komplett zu vermeiden, halten die Steuerverstrickung der GmbH-Anteile in Deutschland aufrecht.
Das heißt, Deutschland hat bei einer späteren Veräußerung das Recht diese Anteile zu besteuern. Inklusive der Wertsteigerung nach deiner Auswanderung.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob du eine Familienstiftung, Genossenschaft oder GmbH & Co. KG als „Holding“ nutzt bzw. deine GmbH in eine GmbH & Co. KG umwandelst.
Eine Umstrukturierung sollte vielmehr als letzte Option in Betracht gezogen werden, wenn die Wegzugsbesteuerung zu große Nachteile birgt.
Wie solltest du jetzt vorgehen.
Ich empfehle folgende 4 Schritte:
- Bewertung der Anteile
Das ist der wichtigste Schritt. Überschlage grob deinen Unternehmenswert und wie hoch die Wegzugsbesteuerung überhaupt ausfallen würde. Wie du dein Unternehmen bewerten kannst, habe ich dir in diesem Artikel erklärt. Im Rahmen der Unternehmensbewertung gibt es durchaus Spielraum, eine etwaige Steuer zu minimieren oder ggf. sogar ganz zu vermeiden. - Einschätzung der steuerlichen Konsequenzen
Auf Basis der Unternehmensbewertung kannst du abschätzen, welche Steuer auf dich zukommen würde. Das kannst du ins Verhältnis zu den Kosten und Nachteilen bei alternativen Strategien setzen. Zum Beispiel ist die laufende Besteuerung einer GmbH & Co. KG nach der Auswanderung oft ungünstiger als bei einer GmbH in Deutschland. - Wertentwicklung nach der Auswanderung
Das ist das wichtigste Argument gegen eine Vermeidungsstrategie. Mit dem richtigen Setup kann eine spätere Veräußerung deiner Anteile steuerfrei sein. Wie hoch der steuerfreie Gewinn dann ist, hängt maßgeblich von der Wertentwicklung nach deiner Auswanderung ab. Dazu bräuchte es natürlich eine Glaskugel, aber je nach Geschäftsmodell kannst du als Gesellschafter das häufig am besten einschätzen. In meinem Fachartikel habe ich dazu ein konkretes Rechenbeispiel hier. - Rückkehrabsicht
Wenn die vorherigen Schritte zu dem Ergebnis führen, dass die Wegzugsbesteuerung für dich nicht tragbar ist, kannst du diese auch über eine Rückkehr nach Deutschland vermeiden. Wenn du eine konkrete Rückkehrabsicht hast, kannst du die Wegzugsbesteuerung auch komplett stunden.
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