Frag den Steuerberater

Auswanderung & Unternehmens­­bewertung [bis 120k Gewinn] – Teil 1

Zuletzt aktualisiert:
31.03.2026
Veröffentlicht:
18.07.2022

Teil 1: Unternehmenswert bestimmen für Unternehmen bis 120.000  € Jahresgewinn

Den Teil 2, Unternehmenswert bestimmen für Unternehmen ab 120.000 € Euro, findest du HIER.

In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.

Frage: Warum ist die wichtigste Aufgabe bei deiner Auswanderung eine glaubhafte Ermittlung und Dokumentation des Werts deines Unternehmens?

Schauen wir uns zuerst an, wofür du überhaupt deinen Unternehmenswert bestimmen musst.

Zum einen für die Wegzugsbesteuerung[[Relevant für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Nach § 6 AStG greift die Wegzugsbesteuerung auf Anteile einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) bei einer natürlichen Person, deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Dabei muss eine Beteiligung nach...]]. Das ist nur für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, also z.B. deiner GmbH relevant, die auswandern und dabei die Anteile „mit ins Ausland nehmen“.

Zum anderen, wenn du dein Unternehmen ins Ausland verlagerst. Also bei einer sog. Funktionsverlagerung[[Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder...]].

In beiden Fällen nimmt das Gesetz formell eine Besteuerung einer fiktiven Veräußerung vor.

Beides musst du dem Finanzamt mitteilen. Für die Meldepflicht bei einer Unternehmensverlagerung haben wir schon ein anderes Video erstellt.

Materiell, also die Höhe der Steuer, kannst du dabei selbst bestimmen. Mit einer glaubhaften Dokumentation.

Wie? Mit diesen 3 Tipps:

  1. Ausgangspunkt: Der gemeine Wert
    Nach dem Gesetz musst du den gemeinen Wert, also den Marktpreis, deines Unternehmens bestimmen. Das kannst du als Gesellschafter i.d.R. am besten einschätzen. Frage dich also, was dein Unternehmen wert ist und nutze das als Ausgangspunkt für deine Dokumentation.
  2. Das vereinfachte Ertragswertverfahren:
    Bei Gewinnen bis ca. 80.000 € – 120.000 € kann das vereinfachte Ertragswertverfahren Sinn machen. Wenn du einen angemessenen Unternehmerlohn mindestens in Höhe des Gewinns plausibel ansetzen kannst, dann führt das vereinfachte Ertragswertverfahren zu einem Unternehmenswert von 0 €. Wenn dein Gewinn höher ist, dann macht das vereinfachte Ertragswertverfahren meist keinen Sinn. Das schauen wir uns in Teil 2 dieser Videoserie an. Das Video haben wir in der Videobeschreibung verlinkt.
  3. Erstelle eine qualifizierte Bewertung:
    Der wichtigste Tipp: Wenn du keinen Gutachter beauftragst, solltest du immer eine qualifizierte Bewertung erstellen. Also eine nachvollziehbare und glaubhafte Dokumentation deines Unternehmenswerts für das Finanzamt anhand einer bewährten Struktur. Auch bzw. gerade, wenn du einen Unternehmenswert von 0 € annehmen willst. Gerade das sollte plausibel begründet werden. Als Ergänzung kann dann ein Gutachten über ein vereinfachtes Ertragswertverfahren sinnvoll sein. I.d.R empfehle ich das erst ab Gewinnen von 60.000 € bis 80.000 €.

War das alles? Nein:

Folgende 3 Fehler solltest du bei deiner Unternehmensbewertung vermeiden:

  1. Blind auf das vereinfachte Ertragswertverfahren verlassen:
    Laut § 199 Abs. 2 BewG ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nur anwendbar, wenn es „nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.“ Das kann der Fall sein bei Wachstumsunternehmen oder wenn du hohe Investitionen getätigt und dadurch Werte in deinem Unternehmen geschaffen hast. Das kann z.B. die Entwicklung einer App oder Software sein oder der Aufbau eines E-Commerce Unternehmens. Oder die Schaffung einer bekannten, wertvollen Marke. Amazon hat jahrelang Verluste erzielt und hatte trotzdem einen hohen Wert.
  2. Nicht den Subtanzwert als Mindestwert beachten:
    Neben dem Ertragswert musst du den Subtanzwert deines Unternehmens bestimmen. Gerade bei der Wegzugsbesteuerung solltest du dir das frühzeitig anschauen, da man v.a. den Substanzwert vor der Auswanderung noch reduzieren kann und meist auch sollte, um eine Doppelbesteuerung[[Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen....]]zu vermeiden.
  3. Die Dokumentation erst Jahre später erstellen:
    Das ist der in der Praxis meist der häufigste und erheblichste Fehler. Also erstelle die Dokumentation spätestens zum Zeitpunkt der Auswanderung und nicht erst Jahre später. Eine Jahre später erstellte Bewertung wird dir ein Finanzbeamter oder Richter kaum glauben.

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Wenn du lieber die Antwort hören willst, dann schau dir unser passendes Video zum Thema an.
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Meine Empfehlung:

Dokumentiere deine Schritte glaubhaft für das Finanzamt! Das ist mein wichtigster Tipp für deine rechtsichere Auswanderung. Eine glaubhafte Dokumentation deines Unternehmenswerts ist dabei eine der 3 wichtigsten Empfehlungen. Andernfalls kann das Finanzamt die Bewertung übernehmen und einen “Wunsch-Wert“ schätzen.