„Ich möchte auswandern, nur wohin?“ Kennst du diese Frage? Bei derzeit 195 anerkannten Ländern weltweit ist die Auswahl groß. Steuerlich kann man die verschiedenen Länder jedoch in 4 Kategorien einteilen und so deutlich leichter eine Entscheidung treffen. In diesem Fachartikel stelle ich dir die Varianten vor.
Anhand der folgenden Liste kannst du bestimmen, in welche Kategorie dein Zielland fällt und daran bewerten, ob es geeignet ist, ein für dich rechtssicheres Setup im Ausland aufzusetzen.
Die Kategorien sind sortiert nach ihrer Rechtssicherheit bzw. dem Risiko einer weiteren Besteuerung in Deutschland nach deiner Auswanderung.
1. Hochsteuerland
Ein Hochsteuerland definiert sich darüber, dass es kein Niedrigsteuerland i.S.d. der erweitert beschränkten Steuerpflicht[[Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert...]]ist. Bei einer Auswanderung in ein Hochsteuerland greift die erweitert beschränkte Steuerpflicht also nicht. Mehr dazu kannst du in diesem Artikel nachlesen.
Außerdem hat jedes Hochsteuerland ein Doppelbesteuerungsabkommen[[Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person...]]mit Deutschland. Das kann vor einer Besteuerung in Deutschland schützen, z.B. bei Einkünften aus Gehalt oder Rente.
2. Niedrigsteuerland mit Doppelbesteuerungsabkommen
Bei einer Auswanderung in ein Niedrigsteuerland greift die erweitert beschränkte Steuerpflicht, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn es jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit, schützt diese regelmäßig vor einer erweiterten Besteuerung in Deutschland. Der Aufwand für die Steuererklärung wird jedoch deutlich umfassender.
Wichtig an dieser Stelle: Damit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland greift, musst du in dem anderen Land steuerlich ansässig werden. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.
3. Niedrigsteuerland ohne Doppelbesteuerungsabkommen
Bei einer Auswanderung in ein Niedrigsteuerland ohne Doppelbesteuerungsabkommen schlägt die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht voll ein. Dann musst du dich dazu sorgfältig informieren und ggf. Maßnahmen treffen, eine Steuerpflicht zu vermeiden. Bei vielen Einkünften wie aus Aktien, ETF, Trading, Edelmetallen und Kryptowährungen ist eine Vermeidung möglich.
4. Dauerreisender
Als Dauerreisender begründest du nirgendwo einen steuerlichen Wohnsitz und lebst als Perpetual Traveler. Damit giltst du als in ein Niedrigsteuerland ohne Doppelbesteuerungsabkommen ausgewandert.
Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Betriebsstätte deines Auslandsunternehmens. Und damit die Frage, ob sogenannten betriebsstättenlose Einkünfte unterstellt werden könnten, die in Deutschland vollständig der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
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