Welche 3 Beratungsfehler sehe ich leider viel zu oft und kosten dich 10.000 € und teilweise noch viel mehr durch sinnlose Gestaltungen und vermeidbare Steuern? In diesem Fachartikel erfährst du es.
Experte sorgfältig aussuchen
Vorab: Wenn du dich bei deiner rechtssicheren Auswanderung beraten lässt bzw. dir das Wissen und Antworten bei einem Experten holst, ist das sicherlich der richtige Schritt.
Ich habe kürzlich erst wieder 2 Betriebsprüfungen abgeschlossen, bei denen wir erst nach der Auswanderung eingeschaltet wurden. Das ist für den Berater dankbar. Wir können keine Gestaltungsfehler mehr machen, sondern dämmen nur den bereits verursachten Schaden ein. Und können in der Regel das 2- bis 3-fache an Aufwand abrechnen.
Aber: Du musst deinen Experten auch sorgfältig aussuchen und solltest dir im Zweifel eine zweite Meinung einholen. Dafür ist das Thema zu wichtig.
Ich bin selbst ausgewandert und habe sämtliche Herausforderung für mich persönlich lösen müssen. Ich bin der einzige Steuerberater, der zu 100% auf eine rechtssichere Auswanderung spezialisiert ist. Ich mache das seit über 5 Jahren in Vollzeit. Und ich habe zu viele miese Beratungen und Empfehlungen erlebt. Vor den 3 häufigsten Beratungsfehlern will ich dich durch diesen Fachbeitrag bewahren!
Beratungsfehler 1: Betreuung ist nicht ganzheitlich
Meist gibt es 1-2 zentrale Knackpunkte bei deiner Auswanderung, die du lösen musst. Und daneben unzählige andere Herausforderungen, die du aktuell bereits kennst bzw. sich erst im Laufe der Auswanderung ergeben. Dafür brauchst du einen ganzheitlichen Überblick.
Die grundsätzliche Besteuerung nach der Auswanderung ist z.B. von deinem Ziel-Setup abhängig. Die Frage „Wohin auswandern?“ solltest du daher schon in Phase 1 der 4 Phasen einer rechtssicheren Auswanderung, der Vorbereitungsphase, klären. Von deinem Ziel-Setup ist abhängig, ob die beschränkte oder gar erweitert beschränkte Steuerpflicht[[Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert...]]greift und ob du diese z.B. durch Vermögensumschichtung vermeiden kannst. Manchmal macht es sogar Sinn, Gewinn vor der Auswanderung zu realisieren, wenn dieser später höher besteuert werden würde, z.B. bei Kryptowährungen.
Erfahre mehr über die Wahl deines Ziel-Setups in diesem Artikel: Wohin auswandern? Entscheidung leicht gemacht mit diesen 4 Kategorien
Neben den steuerlichen sollten auch die nicht-steuerlichen Herausforderungen betrachtet werden. Zum Beispiel die Sozialversicherung bei Angestellten, bei Auswanderungsfällen in der EU das Abwägen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, bei Auswanderungsfällen außerhalb der EU, Bankkonten[[Grundsätzlich spielen (private) Bankkonten und Depots keine Rolle für eine Steuerpflicht in Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen: Nach § 2 Abs. 1 AStG i.V.m. § 34 d Nr. 6 EStG sind Zinsen, die von Inländern an erweitert beschränkt Steuerpflichtige gezahlt werden, in Deutschland entsprechend...]]und Depots[[Grundsätzlich spielen (private) Bankkonten und Depots keine Rolle für eine Steuerpflicht in Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen: Nach § 2 Abs. 1 AStG i.V.m. § 34 d Nr. 6 EStG sind Zinsen, die von Inländern an erweitert beschränkt Steuerpflichtige gezahlt werden, in Deutschland entsprechend...]]. Und zu guter Letzt die Chancen beim Vermögensschutz durch eine Auswanderung.
Wenn dir dein Berater nur zu den zentralen Knackpunkten eine Lösung baut, werden sehr häufig die vielen andere Themen übersehen, die dir dann später auf die Füße fallen. Es liegt in der Verantwortung des Beraters, dir einen vollständigen Überblick zu geben.
Beratungsfehler 2: Fehlender Pragmatismus
Bei Unternehmern sehe ich sehr häufig, dass die Empfehlungen nicht pragmatisch sind und auch nicht zu Ende gedacht wurden.
Nur weil ggf. eine Wegzugsbesteuerung[[Relevant für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Nach § 6 AStG greift die Wegzugsbesteuerung auf Anteile einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) bei einer natürlichen Person, deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Dabei muss eine Beteiligung nach...]]oder Wegzugssteuern durch eine Entstrickung[[Entstrickung bzw. Verlagerung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland. Nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG für Einzelunternehmen und Personengesellschaften und nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG für Kapitalgesellschaften führt jeder Ausschluss des Besteuerungsrechts...]]bzw. Funktionsverlagerung[[Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder Verlagerung betrieblicher Funktionen von einem inländischen auf ein verbundenes, ausländisches Unternehmen...]]im Raum stehen, muss das nicht bedeuten, dass man dadurch nicht auswandern kann oder umfassend umstrukturieren muss. Zu den möglichen Wegzugssteuern habe ich mehrere Artikel hier im Blog, der Wichtigste dreht sich um die sog. Funktionsverlagerung.
Erfahre in diesem Artikel mehr zur Funktionsverlagerung: 500.000 € Steuern gespart! Durch eine Auswanderung! Ist das wirklich möglich?
Im ersten Schritt gilt es den Unternehmenswert zu bestimmen. Und das möglichst pragmatisch. Das vereinfachte Ertragswertverfahren macht z.B. in den meisten Fällen keinen Sinn.
Im zweiten Schritt gilt es mögliche Wegzugssteuern der potenziellen Steuerersparnis gegenüberzustellen. Oft macht es Sinn, die Wegzugsbesteuerung in Kauf zu nehmen und dafür in Zukunft die Anteile steuerfrei zu verkaufen. Eine Marke ins Ausland zu verlagern, die Entstrickungsbesteuerung zu akzeptieren und Lizenz-Einkünfte im Ausland steuergünstig zu erzielen. Oder am besten das ganze Unternehmen steueroptimiert ins Ausland zu verlagern. Das ist eine Funktionsverlagerung.
Beratungsfehler 3: Unsinnige Gestaltungen von der Stange
Unsinnige Gestaltungen von der Stange sieht man sehr oft bei Beratern, die sich nicht regelmäßig mit dem Thema beschäftigen. Da wurde eine Lösung in der Vergangenheit einmal getestet und wird dann als Allheilmittel verkauft. Z.B. wird immer, wenn ein Gesellschafter einer GmbH auswandern möchte, sofort eine GmbH & Co. KG empfohlen. Hier hatten wir kürzlich den Fall, dass der Mandant für das Konstrukt 15.000 € investiert hat. Und wir zu dem Schluss kamen, besser steueroptimiert alle deutschen Unternehmen zu schließen und ins Ausland zu verlagern, weil die Wegzugsbesteuerung minimiert werden konnte. Das gleiche gilt häufig für Stiftungen und Genossenschaften. Oder es wird aus Angst bzw. Unwissenheit empfohlen, das deutschen Unternehmen zu behalten, um keine Wegzugssteuer auszulösen.
In diesem Artikel erfährst du mehr zur Wegzugsbesteuerung: Wegzugsbesteuerung vermeiden: Ist das wirklich sinnvoll?
Du siehst: Steuern sind Chefsache. Insbesondere bei einer Auswanderung. Hol dir im Zweifel eine zweite oder dritte Meinung. Insbesondere bei Beratern im Ausland.
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