Steuerlich macht eine Auswanderung nur Sinn, wenn du deine unbeschränkte Steuerpflicht[[Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der...]] wirksam beendest. In diesem Artikel erfährst du, was du dafür tun musst.
Wenn du weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleibst, droht die vollständige Besteuerung deiner weltweiten Einkünfte. In jedem Fall, wenn du in ein Land der Kategorie 3 und 4 auswanderst. Bei einer Auswanderung in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen[[Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person...]] ,also Kategorie 1 und 2, hängt die Besteuerung von deinem Lebensmittelpunkt ab und ggf. greift die Hinzurechnungsbesteuerung.
Erfahre mehr über die 4 Kategorien für ein rechtssicheres Setup: Wohin auswandern? Entscheidung leicht gemacht mit diesen 4 Kategorien
Zusammengefasst: Es wird in jedem Fall sehr kompliziert.
Daher meine klare Empfehlung: Stelle sicher, dass du durch deine Auswanderung deine unbeschränkte Steuerpflicht wirksam beendest.
Wie? Indem du diese 3 Anknüpfungspunkte für eine unbeschränkte Steuerpflicht vermeidest:
Wohnsitz aufgeben
Der steuerliche Wohnsitz ist in § 8 AO geregelt:
„Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“
Daraus lassen sich 3 Kriterien ableiten:
- Wohnung: Das Vorhandensein einer Wohnung bedeutet schlicht, dass es sich um eine Wohnung handeln muss. An das Vorhandensein einer Wohnung werden keine hohen Anforderungen gestellt wird. Es muss sich einfach um einen Ort handeln, an dem du schlafen und deine grundlegenden Bedürfnisse erfüllen kannst.
- Innehaben: Das nächste Kriterium ist das Innehaben der Wohnung. Aus diesem Kriterium leitet sich deine Verfügungsmacht über eine Wohnung ab. Also, ob du jederzeit Zugang zu einer Wohnung bzw. einem Zimmer hast und dir diese Wohnung wann immer du es wünscht, als Bleibe zur Verfügung steht.
Das ist das wichtigste Kriterium und die Verfügungsmacht an einer Wohnung solltest du rechtssicher ausschließen. Z.B. indem du eine Wohnung langfristig unter zivilrechtlichem Ausschluss der Verfügungsmacht vermietest. - Beibehalten und Nutzen: Auch an dieses Kriterium werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es dürften schon wenige Tage der Nutzung dafür ausreichen.
Erfahre mehr in diesem Artikel: Wohnsitz abmelden – Die häufigsten Fragen & Antworten
Gewöhnlichen Aufenthalt beenden
Der gewöhnliche Aufenthalt ist in § 9 AO geregelt:
„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.“
Das heißt, um deinen gewöhnlichen Aufenthalt zu beenden, musst du dauerhaft, also nicht nur vorübergehend, Deutschland verlassen. Und dich ab diesem Zeitpunkt an die 6-Monats bzw. 183-Tage Regelung halten. Also möglichst deutlich weniger als 183-Tage in einem rollierenden 365-Tages Zeitraum in Deutschland verbringen.
Erfahre mehr in diesem Artikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung – Die häufigsten Fragen & Antworten
Lebensmittelpunkt verlagern
Der Lebensmittelpunkt ist nicht gesondert im Gesetz geregelt. Aus dem Lebensmittelpunkt kann aber ein steuerlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland abgeleitet werden. Z.B. ein Familienwohnsitz am Wohnsitz deines Ehepartners in Deutschland oder es wird aus dem Lebensmittelpunkt in Deutschland abgeleitet, dass du dich in Deutschland gewöhnlich aufhältst.
Erfahre mehr in diesem Artikel: Lebensmittelpunkt und Steulerpflicht – Die häufigsten Fragen & Antworten
Um den Zeitpunkt deiner Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht zu bestimmen, ist also der letzte der 3 Zeitpunkte entscheidend. Wenn du z.B. deine Wohnung zum 31.12 kündigst und ausziehst, aber erst zum 02.01 ausreist, endet deine unbeschränkte Steuerpflicht zum 02.01.
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